Zuschlag 1278991: Wartung und Betrieb des Fixnet-VoIP Core der SBB (inkl. Lifecycle bedi
Publiziert am: 22. August 2022
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend und zu einer hohen Punktzahl führend waren insbesondere die Zuschlagskriterien: ZK3 - sehr durchdachte und detailliert beschriebene Lösungsarchitektur. ZK4 - das Migrationskonzept ist sehr spezifisch auf die SBB Situation zu geschnitten, d.h. hat einen hohen Projektbezug. ZK5 - die angegebenen Schlüsselpersonen haben sehr gute Qualifikationen und der Anbieter hat den grössten Pool an qualifizierten Know-how-Träger spezifisch für das Projekt angeboten. ZK6 - bei 3 Referenzen hat der Anbieter bereits eine Migration von der CS1000 auf die Avaya Aura durchgeführt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 % | ZK 1 Preis |
20 % | ZK 2 Anforderungs - und Fragenkatalog |
17.5 % | ZK 3 Lösungskonzept für Ersatz der CS 1000 |
17.5 % | ZK 4 Migrationskonzept |
10 % | ZK 5 Qualifikation der Schlüsselpersonen |
5 % | ZK 6 Referenzen |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.08.2022
3
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
-
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...