Ausschreibung 1278915: (22043) 803 dLIS – digitales Lizenzen System und und dExam
Publiziert am: 5. August 2022
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden möglichst hoch standardisierte, modular aufgebaute Applikationen zur effizienten Bewirtschaftung der Prozesse inkl. dazugehörigen Dienstleistungen (Betrieb der Applikation, Support, Wartung und Weiterentwicklung) beschafft. Die Beschaffung wird in zwei Lose aufgeteilt:
• digitales Lizenzen System dLIS (Los 1) und
• digitales Theorieprüfungswesen dExam (Los 2)
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ittigen bei Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. August 2022 | Publikationsdatum | |
5. August 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. Bezugsquelle der vertraulichen Anhänge/Beilagen |
19. August 2022 | Frist für Fragen | Fragerunde 1: 19.08.2022 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
4. Oktober 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
10. Oktober 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. April 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2037 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- dLIS bietet eine Plattform, um alle Lizenzanträge beim BAZL digital zu bearbeiten und zu überwachen. Dies beinhaltet Lizenzen für: • Piloten (FCL) • Instandhaltungspersonal (MPL) • Flugverkehrsleiter (ATCO/SRT) • Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) • UAS-bezogene-Organisationen dLIS stellt ein auf die Nutzerrolle zugeschnittenes Benutzerkonto zur Verfügung. Das Konto bietet ein Dashboard mit einem Überblick über alle Lizenzinformationen inklusive persönlicher Historie. Die verschiedenen Anträge werden mittels Workflow gesteuert und mit Hilfe von Bedingungsbäumen auf ihre Vollständigkeit geprüft. Zudem kann die Kurs- und Prüfungsadministration über dLIS abgewickelt werden.
- Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2037
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK 01 Preis |
10% | ZK 02 Erfahrung im Aviatik Umfeld |
10% | ZK 03 Integration oder Anbindung Fremdsysteme |
15% | ZK 04 Anpassungsmöglichkeiten |
25% | ZK 05 Lösungskonzept |
10% | ZK 06 Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 6, 20 und 21 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- dExam ist die Applikation zur Durchführung von Theorieprüfungen für diverse Lizenzen und Berechtigungen. Die Prüfungen werden auf mobilen Endgeräten (BAZL iPads) und online durchgeführt. Theorieprüfungen finden aktuell an ca. 120 Prüfungstagen an folgenden Standorten in der Schweiz statt: • Ittigen (BAZL) • Zürich (BAZL) • Lausanne • Bellinzona • Illnau Onlineprüfungen werden für Fernpiloten angeboten. Heute werden in den folgenden Bereichen Prüfungen durch das BAZL angeboten: • Piloten (alle Lizenzkategorien und -stufen) • Instandhaltungspersonal • Personalbeurteilungen • Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen • Zertifizierung von Instruktoren im Bereich Sicherheit • Flugplatzleiter Diese Applikation soll mittels der vorliegenden Ausschreibung neu beschafft werden.
- Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2037
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 01 Preis |
20% | ZK 02 Erfahrung in der Bewirtschaftung eines digitalen Prüfungswesens |
30% | ZK 03 Lösungskonzept |
10% | ZK 04 Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 7, 22 und 23 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter oder dessen Subunternehmer verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Entwicklung ähnlicher Systeme, Anbindung an Drittsysteme und Entwicklung von Mobile App’s vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 04 / Anhang 05) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Projektmitarbeiter
Der Anbieter muss Projektmitarbeiter einsetzen, welche in deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, über branchenspezifische Englischkenntnisse verfügen und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Projektmitarbeiter.
EK06 Sprachen der Softwarepflege, im Support sowie bei Weiterentwicklungen
Anfragen in der Softwarepflege und im Support müssen in Deutsch, Englisch und Französisch angenommen und auf Deutsch oder Englisch beantwortet werden. Zu diesem Zweck müssen die in der Softwarepflege und im Support mit Kontakt zum Auftraggeber eingesetzten Personen des Anbieters in diesen Sprachen sicher kommunizieren können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Mitarbeiter.
EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vor-liegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz der AGB des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Der Anbieter bestätigt, dass er die aufgeführten AGB akzeptiert.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 08 und/oder 09 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK11 Bestätigung des Leistungsbeschriebs
Der Anbieter bestätigt, den Leistungsbeschrieb für Los 1 und/oder Los 2 aus dem Pflichtenheft vollumfänglich zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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