Ausschreibung 1278915: (22043) 803 dLIS – digitales Lizenzen System und und dExam

Publiziert am: 5. August 2022

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Mit der vorliegenden Ausschreibung werden möglichst hoch standardisierte, modular aufgebaute Applikationen zur effizienten Bewirtschaftung der Prozesse inkl. dazugehörigen Dienstleistungen (Betrieb der Applikation, Support, Wartung und Weiterentwicklung) beschafft. Die Beschaffung wird in zwei Lose aufgeteilt:
• digitales Lizenzen System dLIS (Los 1) und
• digitales Theorieprüfungswesen dExam (Los 2)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ittigen bei Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Digitales Lizenzen System dLIS

  • Lot 2:

    Digitales Theorieprüfungswesen dExam

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. August 2022 Publikationsdatum
5. August 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Bezugsquelle der vertraulichen Anhänge/Beilagen
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen (siehe mit * markierte Anhänge unter 10.1 Pflichtenheft). Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 2) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

19. August 2022 Frist für Fragen

Fragerunde 1: 19.08.2022
Fragerunde 2: 07.09.2022

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen sind bis zu den vorstehend genannten Daten ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Die Antworten zu den vertraulichen Unterlagen werden allen Anbietern, welche die Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 02) unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

4. Oktober 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

10. Oktober 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. April 2023 Geplanter Projektstart
31. März 2037 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Digitales Lizenzen System dLIS
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • dLIS bietet eine Plattform, um alle Lizenzanträge beim BAZL digital zu bearbeiten und zu überwachen. Dies beinhaltet Lizenzen für: • Piloten (FCL) • Instandhaltungspersonal (MPL) • Flugverkehrsleiter (ATCO/SRT) • Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) • UAS-bezogene-Organisationen dLIS stellt ein auf die Nutzerrolle zugeschnittenes Benutzerkonto zur Verfügung. Das Konto bietet ein Dashboard mit einem Überblick über alle Lizenzinformationen inklusive persönlicher Historie. Die verschiedenen Anträge werden mittels Workflow gesteuert und mit Hilfe von Bedingungsbäumen auf ihre Vollständigkeit geprüft. Zudem kann die Kurs- und Prüfungsadministration über dLIS abgewickelt werden.
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2037

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 01 Preis
10% ZK 02 Erfahrung im Aviatik Umfeld
10% ZK 03 Integration oder Anbindung Fremdsysteme
15% ZK 04 Anpassungsmöglichkeiten
25% ZK 05 Lösungskonzept
10% ZK 06 Präsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 6, 20 und 21 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Digitales Theorieprüfungswesen dExam
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • dExam ist die Applikation zur Durchführung von Theorieprüfungen für diverse Lizenzen und Berechtigungen. Die Prüfungen werden auf mobilen Endgeräten (BAZL iPads) und online durchgeführt. Theorieprüfungen finden aktuell an ca. 120 Prüfungstagen an folgenden Standorten in der Schweiz statt: • Ittigen (BAZL) • Zürich (BAZL) • Lausanne • Bellinzona • Illnau Onlineprüfungen werden für Fernpiloten angeboten. Heute werden in den folgenden Bereichen Prüfungen durch das BAZL angeboten: • Piloten (alle Lizenzkategorien und -stufen) • Instandhaltungspersonal • Personalbeurteilungen • Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen • Zertifizierung von Instruktoren im Bereich Sicherheit • Flugplatzleiter Diese Applikation soll mittels der vorliegenden Ausschreibung neu beschafft werden.
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2037

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK 01 Preis
20% ZK 02 Erfahrung in der Bewirtschaftung eines digitalen Prüfungswesens
30% ZK 03 Lösungskonzept
10% ZK 04 Präsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 7, 22 und 23 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter oder dessen Subunternehmer verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Entwicklung ähnlicher Systeme, Anbindung an Drittsysteme und Entwicklung von Mobile App’s vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 04 / Anhang 05) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Sprachkenntnisse der Projektmitarbeiter
Der Anbieter muss Projektmitarbeiter einsetzen, welche in deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, über branchenspezifische Englischkenntnisse verfügen und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Projektmitarbeiter.

EK06 Sprachen der Softwarepflege, im Support sowie bei Weiterentwicklungen
Anfragen in der Softwarepflege und im Support müssen in Deutsch, Englisch und Französisch angenommen und auf Deutsch oder Englisch beantwortet werden. Zu diesem Zweck müssen die in der Softwarepflege und im Support mit Kontakt zum Auftraggeber eingesetzten Personen des Anbieters in diesen Sprachen sicher kommunizieren können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Mitarbeiter.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vor-liegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der AGB des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Der Anbieter bestätigt, dass er die aufgeführten AGB akzeptiert.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 08 und/oder 09 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK11 Bestätigung des Leistungsbeschriebs
Der Anbieter bestätigt, den Leistungsbeschrieb für Los 1 und/oder Los 2 aus dem Pflichtenheft vollumfänglich zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch