Zuschlag 1278833: (F22083) UPI 2.0 Support, Wartung und Weiterentw. für die Appl. UPI
Publiziert am: 28. Juli 2022
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma ELCA Informatik AG, die von Beginn an die Wartung & Weiterentwicklung der Applikation übernahm, welche auf einem iterativ und heuristisch entwickelten Algorithmus basiert. Sie verfügt daher über ein exklusives Knowhow bezüglich der Software-Architektur und Entwicklungsmethode, welches sie sich über viele Jahre angeeignet hat. Elca ist daher die einzige Anbieterin auf dem Markt, die über das erforderliche Knowhow verfügt, um die geschäftskritische Anwendung UPI (Unique Person Identification) zu warten und weiterzuentwickeln. Die Einarbeitung eines neuen Anbieters und der Knowhow-Transfer auf diesen wäre mit enormem Zeitaufwand und unverhältnismässigen Kosten verbunden.
Zudem wäre ein Parallelbetrieb während der Transitionsphase technisch nicht umsetzbar. Ein Anbieterwechsel würde somit die Entwicklung und Implementierung einer neuen Applikation voraussetzen, was mit unverhältnismässigen Kosten verbunden wäre und aus Gründen des Investitionsschutzes keine angemessene Alternative darstellt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.07.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (01.09.2022 - 30.06.2026): CHF 490'035.00
- Optionen (01.09.2022 - 30.06.2026): CHF 1'163'160.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7 % MWSt.
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Telefon: +41 58 465 50 03
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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