Zuschlag 1278833: (F22083) UPI 2.0 Support, Wartung und Weiterentw. für die Appl. UPI

Publiziert am: 28. Juli 2022

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma ELCA Informatik AG, die von Beginn an die Wartung & Weiterentwicklung der Applikation übernahm, welche auf einem iterativ und heuristisch entwickelten Algorithmus basiert. Sie verfügt daher über ein exklusives Knowhow bezüglich der Software-Architektur und Entwicklungsmethode, welches sie sich über viele Jahre angeeignet hat. Elca ist daher die einzige Anbieterin auf dem Markt, die über das erforderliche Knowhow verfügt, um die geschäftskritische Anwendung UPI (Unique Person Identification) zu warten und weiterzuentwickeln. Die Einarbeitung eines neuen Anbieters und der Knowhow-Transfer auf diesen wäre mit enormem Zeitaufwand und unverhältnismässigen Kosten verbunden.
Zudem wäre ein Parallelbetrieb während der Transitionsphase technisch nicht umsetzbar. Ein Anbieterwechsel würde somit die Entwicklung und Implementierung einer neuen Applikation voraussetzen, was mit unverhältnismässigen Kosten verbunden wäre und aus Gründen des Investitionsschutzes keine angemessene Alternative darstellt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

ELCA Informatik AG, Lausanne
CHF 1,653,195 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

21.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (01.09.2022 - 30.06.2026): CHF 490'035.00
- Optionen (01.09.2022 - 30.06.2026): CHF 1'163'160.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7 % MWSt.


Kontakt

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch