Zuschlag 1278453: F22164 - Priminfo - Vertragsergänzung - Kostendacherhöhung

Publiziert am: 27. Juli 2022

Bundesamt für Gesundheit BAG

Den Zuschlag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB erhält die Firma Meteotest AG. Im Jahr 2016 erhielt Meteotest AG im Rahmen der WTO Ausschreibung (16005) 316 den Zuschlag für Datenmanagement, Support, Pflege und Weiterentwicklung der Website Priminfo (Zuschlag vom 23.06.2016, Meldungsnummer 921135).

Die durch vorliegende Vergabe zu beschaffenden Leistungen sind nötig, weil der Rahmenvertrag aufgrund unvorhersehbarer, notwendiger Weiterentwicklungen in den vergangenen Jahren vorzeitig ausgeschöpft ist. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs bis zum Life Cycle-Ende der Applikation bedarf es zusätzlicher Leistungen.

Ein Anbieterwechsel würde zum heutigen Zeitpunkt nicht nur zu zusätzlichen Kosten von CHF 50’000 bis 70’000 führen, sondern auch Risiken für das BAG bergen, welche die zeitgerechte und qualitativ notwendige Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags hinsichtlich Beaufsichtigung der Krankenversicherer so gefährden würde.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Meteotest AG, Bern
CHF 323,100

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

20.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch