Ausschreibung 1277039: Erhebung von Reisedaten im öV mittels Tracking
Publiziert am: 29. Juli 2022
Alliance SwissPass
Mit vorliegender Ausschreibung nach GATT/WTO wird der vorteilhafteste Partner evaluiert, welcher die Alliance SwissPass für ein Jahr mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr in der Beschaffung von Reisedaten unterstützen und die entsprechende Software zur Verfügung stellen kann.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. August 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind bis spätestens 12.08.2022 mit Bezug auf die entsprechenden Ziffern und Seitenzahlen des Pflichtenhefts bzw. dessen Beilagen anonymisiert über simap.ch zu stellen (später eingegangene Fragen werden nicht berücksichtigt). Es werden weder telefonische noch mündliche Anfragen in Bezug auf die Ausschreibung beantwortet. Rückfragen aller Art, welche nicht über die Kontaktstelle erfolgen, sind untersagt und haben keine Gültigkeit für diese Ausschreibung. |
7. September 2022 | Abgabetermin 16:00 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: |
8. September 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: |
1. Dezember 2022 | Geplanter Projektstart | |
28. April 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Angebotspreis exkl. MwSt. |
20% | Konzept |
15% | Bewertung der eingereichten Referenzen |
10% | Erfüllung der KANN-Anforderungen |
10% | ISO-Zertifizierung |
15% | Produktdemonstration |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2020
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Vergabestelle kann das Verfahren aus wichtigen Gründen gemäss Artikel 43 BöB entschädigungslos abbrechen und wiederholen.
Vorbehalten bleibt zudem die Bewilligung der notwendigen Beschaffungs- und Betriebskredite durch die zuständigen Behörden und Entscheidungsträger der Vergabestelle.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Länggassstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 031 359 22 40
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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