Ausschreibung 1276309: PKI, Proc ID 214476
Publiziert am: 18. Juli 2022
Swissgrid AG
Swissgrid sucht einen langfristigen Partner für die Architektur, die Implementierung sowie den Betrieb, Unterhalt und 7x24 Support einer neuen PKI. Der langfristige Partner bietet in jedem Teil des Lebenszyklus der Lösung volle Unterstützung.
Die neue PKI wird unternehmensweit eingesetzt und soll in der Lage sein, verschiedene Arten von Nutzerzertifikaten für Systeme, Anwendungen, Benutzer, Zugänge und mehr auszustellen.
In Bezug auf die neue PKI ist ein hoher Automatisierungsgrad erwünscht. Die Arbeitsabläufe müssen die Ausstellung von Zertifikaten vereinfachen sowie das Prinzip der geringsten Rechte und das Mehraugenprinzip gewährleisten.
Die neue PKI soll eine Verfügbarkeit von 99,9% für die Produktionssysteme gewährleisten.
Die PKI wird auf maximal 10 Jahre ausgeschrieben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in der Regel in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie ausschliesslich nach |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
18. Juli 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Nach unterzeichneter Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung ist der Anbieter berechtigt, die gesamten Ausschreibungsunterlagen von Swissgrid elektronisch zu erhalten. Alle an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitenden des Anbieters sind entsprechend zu instruieren und sind gleichermassen an die Bedingungen der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung gebunden. Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen ist die unterschriebene Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung an folgende E-Mail zu senden: ausschreibungen-it@swissgrid.ch |
17. August 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. August 2022 | Frist für Fragen | Fragen können laufend per E-Mail bis zum Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden: Ausschliesslich an ausschreibungen-it@swissgrid.ch. |
2. September 2022 | Abgabetermin 00:00 | Einmal in Papierform, rechtsgültig unterschrieben. |
8. September 2022 | Offertöffnung | Einmal in Papierform, rechtsgültig unterschrieben. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1 Preis |
25% | ZK2 Qualität des Lösungskonzepts |
18% | ZK3 Anbieterpräsentation |
12% | ZK4 Qualität der Kundenreferenzen |
5% | ZK5 Qualität der Mitarbeitendenprofile |
5% | ZK6 Vertragsvorbehalte |
5% | ZK7 Nachhaltigkeitskriterien |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
EK1 Selbstdeklaration zur Firma
EK2 Handelsregisterauszug (oder Vergleichbares)
EK3 Grundsätzliche Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB
EK4 Zwei Mitarbeitendenprofile mit Kurz-CV
EK5 Zwei Kundenreferenzen
EK6 Akzeptanz zur Personensicherheitsüberprüfung
EK7 Personelle Ressourcen sind vorhanden
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
Details zum Ablauf sind der Verfahrensanweisung (A1) zu entnehmen
www.simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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