Zuschlag 1275949: Weiterführung secEMAIL
Publiziert am: 19. Juli 2022
PTI Schweiz
Am 4.9.2015 wurde der Bedag (SIMAP-Nr. 124149) der Projekt-Zuschlag für den Aufbau und Betrieb einer SecureMail-Plattform für die Polizeiorganisationen der Schweiz und den Austausch sicherer Mails mit "Dritten" erteilt. Die komplexe und aufwändige Aufschaltung der Polizeiorganisationen wurde grossmehrheitlich per Ende 2017 abgeschossen Die Vergabe zur Weiterführung des Betriebs der SecureMail-Plattform wird für weitere 5 Jahre (2022-2026) an Bedag Informatik AG erteilt. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 lit. e der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen 15. November 2019 (IVöB) können Aufträge unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Basierend einer durchgeführten Lifecycle-Studie wurde entschieden, dass der bestehende Service für weitere 5 Jahre eingesetzt wird. Die Studie hat gezeigt, dass weder neue funktionale Anforderungen bei den Nutzerorganisationen noch technologische Veränderungen im Markt stattgefunden haben. Der grosse personelle und finanzielle Aufwand für die Integration bei den mittlerweile 42 Organisationen würde bei einer erneuten Submission nochmals anfallen, ohne einen funktionalen Mehrwert zu erzeugen.
Der Betriebsvertrag mit Bedag wurde für eine fixe Dauer von 5 Jahren abgeschlossen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.07.2022
-
Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
-
Speichergasse 6
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...