Zuschlag 1275657: Operative Aufsicht über die Offset-Geschäfte armasuisse
Publiziert am: 13. Juli 2022
Generalsektretariat VBS
Die Aufsicht über die Offsetgeschäfte der armasuisse ist ein entscheidendes Element zur Stärkung des Controllings und der Transparenz im Offset-Geschäft. Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB erhält die Firma Ernst & Young AG.
Die freihändige Vergabe erfolgt als vorsorgliche Massnahme und Übergangslösung, da der Endtermin für den Rechtsetzungsprozess des Offset-Geschäfts noch nicht bekannt ist. Damit wird sichergestellt, dass die externe, operative Aufsicht einerseits rasch und effizient eingesetzt werden kann. Andererseits wird der Handlungsspielraum gewahrt, eine endgültige Lösung im Sinn der Ausführungen umzusetzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.05.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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