Ausschreibung 1275615: (22019) 317 (BKS-1408) Betrieb sedex espace

Publiziert am: 15. Juli 2022

Bundesamt für Statistik BFS, Abteilung Interoperabilität und Register

GL1 Pflege und Betrieb sedex espace (01.01.2023 – 31.12.2023)
Dieses Leistungspaket enthält die Pflege sowie den Betrieb von sedex espace in technischer und funktionaler Hinsicht.
sedex espace basiert auf einer SharePoint-Umgebung und wird bereitgestellt durch einen Applikationsserver, eine Datenbank, ein Web-Application Proxy und einen Domain Controller. Des Weiteren sind regelmässig Backups durchzuführen und eine Firewall zu betreuen. Der Anbieter stellt dafür das fachliche und technische Know-how sowie die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen sicher.

GL2 Support sedex espace (01.01.2023 – 31.12.2023)
Dieses Leistungspaket enthält den Support von sedex espace in technischer und funktionaler Hinsicht. Der Anbieter stellt dafür das fachliche und technische Know-how sowie die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen sicher und erbringt die Leistungen gemäss definierten Service Levels.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort der (künftigen) Auftragnehmerin. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf die Auftraggeberin übergeht, ist am Standort der Bedarfsstelle an folgender Adresse: Bundesamt für Statistik (BFS), Espace de l’Europe, CH - 2010 Neuchâtel.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72268000: Bereitstellung von Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Juli 2022 Publikationsdatum
15. Juli 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Vertraulicher Anhang
Um Zugang zum vertraulichen Anhang zu erhalten, müssen Anbieter die Vertraulichkeitserklärung in Anhang A6 unterzeichnen und diese an beschaffung.wto@bbl.admin.ch senden. Der vertrauliche Anhang soll den Anbietern den nötigen Einblick in sedex espace gewähren, damit sie ein verlässliches Angebot einreichen können.

29. Juli 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen sind bis zum oben genannten Termin ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.
Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbieterinnen, welche die Vertraulichkeitserklärung (Anhang A6) unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

5. September 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

8. September 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Dezember 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK 1 Preis
15% ZK 2 Konzept zur Migration / Transition
8% ZK 3 Erfahrungen der eingesetzten Person in der SharePoint- Konfiguration
8% ZK 4 Erfahrungen der zusätzlich eingesetzten Person in der SharePoint-Konfiguration
10% ZK 5 Konzept zu Pflege und Betrieb
10% ZK 6 Konzept zur Supportorganisation
5% ZK 7 Erfahrung sedex-Client
4% ZK 8 Power-Usage-Effectiveness der vorgesehenen Infrastruktur gemäss ISO/IEC 30134-2:2016 und EN 50600-4-2:2016

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt Angebotseingabe. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind mit der Einreichung des Angebots einzureichen.

EK2
Erfahrung SharePoint-Betrieb
Der Anbieter verfügt über relevante Erfahrung im Betrieb von SharePoint-Applikationen, die mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Hinweis: Referenzprojekte dürfen mehrfach verwendet werden.
Nachweis
Der Anbieter weist mit dem vorgegebenen Referenzblatt (Anhang A4) 2 Referenzprojekte im Bereich Betrieb von SharePoint-Applikationen in den letzten 5 Jahren nach.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK3
Erfahrung SharePoint-Konfiguration
Der Anbieter verfügt über relevante Erfahrung in der Konfiguration von SharePoint-Applikationen, die mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Hinweis: Referenzprojekte dürfen mehrfach verwendet werden.
Nachweis
Der Anbieter weist mit dem vorgegebenen Referenzblatt (Anhang A4) 2 Referenzprojekte im Bereich Konfiguration von SharePoint-Applikationen in den letzten 5 Jahren nach.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK4
Erfahrung Pflege von SharePoint-Lösungen
Der Anbieter verfügt über relevante Erfahrung in der Pflege von SharePoint-Applikationen, die mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Hinweis: Referenzprojekte dürfen mehrfach verwendet werden.
Nachweis
Der Anbieter weist mit dem vorgegebenen Referenzblatt (Anhang A4) 2 Referenzprojekte im Bereich Pflege von SharePoint-Applikationen in den letzten 5 Jahren nach.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK5
Erfahrung in der Bereitstellung von Supportorganisationen
Der Anbieter verfügt über relevante Erfahrung in der Bereitstellung von Supportorganisationen, die mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Der Anbieter weist mit dem vorgegebenen Referenzblatt (Anhang A4) 2 Referenzprojekte nach, in denen er den Support für vergleichbare Applikationen geleistet hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK6
Benennung eines Single-Point-of-Contact gegenüber dem BFS
Der Anbieter benennt ein Schlüsselteam bestehend aus
- einer Person als Single-Point-of-Contact (SPOC), welche während der gesamten Leistungsdauer für das BFS als Ansprechperson zur Verfügung steht
- einer Stellvertretung für den SPOC
Nachweis
Der Anbieter benennt den SPOC sowie die Stellvertretung mit Vorname, Name und Funktion im Unternehmen.

EK7
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Mitglieder des Schlüsselteams gemäss EK6 verfügen über Sprachkenntnisse in Französisch und Deutsch. Sie erfüllen eine der unten aufgeführten Anforderungen:
- Niveau C1 Französisch und B2 Deutsch gemäs GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
oder
- Niveau C1 Deutsch und B2 Französisch gemäs GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation (max. 0.5 A4-Seiten) und schriftliche Bestätigung im Feld rechts.

EK8
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK9
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Auftragnehmerin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Auftragnehmerin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Den Aufwand für die Einarbeitung neuer Projektmitarbeitender trägt die Anbieterin.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Akzeptanz der AGB des Bundes
Die Anbieterin akzeptiert die AGB des Bundes
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Siehe dazu https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter akzeptiert den Vertragsentwurf in Anhang A5 vorbehaltlos.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
ISO-Zertifizierung
Der Anbieter bestätigt, dass das Unternehmen, welches das Hosting bereitstellt, gemäss ISO-9001 und ISO-27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Nachweis
Einreichung einer Kopie der Zertifikate.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Statistik BFS, Abteilung Interoperabilität und Register
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1275615 (22019) 317 (BKS-1408) Betrieb sedex espace