Zuschlag 1274525: Vertragsverlängerung Fabasoft Schweiz AG

Publiziert am: 8. Juli 2022

Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, v.d. Amt für Informatik

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; RB 720.3) kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Die Software Fabasoft wird flächendeckend in der kantonalen Verwaltung als Leitsystem für die Geschäfts- und Aktenführung eingesetzt. Ein Wechsel des Anbieters würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Ein Wechsel des Anbieters wäre unverhältnismässig. Der Auftrag kann deshalb gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB freihändig an die Fabasoft Schweiz AG vergeben werden.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Fabasoft Schweiz AG, Bern
CHF 4,212,614 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, v.d. Amt für Informatik
im Roos 6
8570 Weinfelden
E-Mail-Adresse:  
laurenz.raeber@tg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1274525 Vertragsverlängerung Fabasoft Schweiz AG