Zuschlag 1274525: Vertragsverlängerung Fabasoft Schweiz AG
Publiziert am: 8. Juli 2022
Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, v.d. Amt für Informatik
Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; RB 720.3) kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Die Software Fabasoft wird flächendeckend in der kantonalen Verwaltung als Leitsystem für die Geschäfts- und Aktenführung eingesetzt. Ein Wechsel des Anbieters würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Ein Wechsel des Anbieters wäre unverhältnismässig. Der Auftrag kann deshalb gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB freihändig an die Fabasoft Schweiz AG vergeben werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.07.2022
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Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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im Roos 6
8570 Weinfelden
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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