Zuschlag 1274283: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)

Publiziert am: 6. Juli 2022

Insel Gruppe AG, Direktion Technologie und Innovation, Medizintechnik

Eines der eingesetzten Zusatzmodule zu Polypoint PEP, die Polypoint Webzeiterfassung', ist EOL und End of Support. Der Lieferant stellt ein Nachfolgemodul zur Verfügung, mit welchem die Integrität und die Bedürfnisse der Insel Gruppe sichergestellt werden können.
Das Zusatzmodul welches EOL ist, muss erneuert werden. Die Integrität des Nachfolgemoduls in die Kernapplikation muss weiterhin garantiert sein. Die Beschaffung des Nachfolgemoduls beim vorhande-nen Kernapplikationsanbieter ist für die Sicherstellung des Betriebs zwingend notwendig. Ein Ersatz / Austausch der Kernapplikation ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, weshalb ein Wechsel des Kernapplikations-Anbieters / -Herstellers ausgeschlossen ist.
Gestützt auf die obigen Erwägungen wird in Anwendung von Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 entschieden, dass die Beschaffung im freihändigen Verfahren erfolgt.
Ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder
Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen
Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten
mit sich bringen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 48210000: Vernetzungssoftwarepaket
  • 48219700: Kommunikationsserversoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

POLYPOINT AG, Gümligen
CHF 351,102 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

06.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei .................................... (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Insel Gruppe AG, Direktion Technologie und Innovation, Medizintechnik
Güterststrasse 13
3008 Bern
E-Mail-Adresse:  
bjoern.kohnke@yahoo.de