Award 1274239: F22017 - Nachfolgeleistungen StorMe
Publiziert am: July 7, 2022
Bundesamt für Umwelt BAFU
Den Zuschlag erhält die Firma EBP Schweiz AG nach Art. 21 Absatz 2 Bst. e BöB.
Die Beschaffung aus der ursprünglichen offenen Ausschreibung WTO (16031) 810 Redesign StorMe vom 22.06.2016 (Ausschreibungsdauer bis 31.12.2029) wurde im Laufe des 2. Quartals 2022 betragsmässig ausgeschöpft. Mit dieser Beschaffung wurde der Naturereigniskataster StorMe entwickelt, welchen die Kantone dazu verwenden, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen Naturereignisse in einem Kataster zu erfassen. Dieser Kataster ist eine unverzichtbare Datengrundlage für die Beurteilung von Naturgefahren. Für eine bedarfsgerechte Anwendung und damit die Endarbeiten in der WTO (16031) auf den 31.12.2029 vollzogen werden können sind noch verschiedene Weiterentwicklungen nötig, die sich aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Betriebsphase ergeben haben und nicht voraussehbar waren. Zur Sicherstellung des Life-Cycle-Managements, der Aufrechterhaltung eines sicheren und funktionsfähigen Betriebs sowie um die Voraussetzungen für eine neue Nachfolge-Marktausschreibung zu schaffen, sind zusätzliche Leistungen erforderlich, welche gewisse Weiterentwicklungen und Mehrkosten in der Folge auslösen. Gegen Ende des Lifecycles (ca. im 2027) wird rechtzeitig das Beschaffungsvorhaben überprüft und es wird der Entscheid gefällt, ob die Applikation StorMe in der bestehenden Form weiterbetrieben oder durch eine komplett neue Applikation abgelöst werden wird. Um hierfür einen marktkonformen Zugang gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Dokumentationen und End-of-Life-Arbeiten getätigt werden. Aus fachlicher Sicht würde ein Anbieterwechsel im jetzigen Zeitpunkt zu erheblichen Schwierigkeiten, erhöhten Ausfallrisiken und zu erheblichen Mehrkosten führen, sodass ein Anbieterwechsel im jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen werden kann. Die hierfür erforderlichen Leistungen werden gemäss obiger Ausführungen an die bisherige Vertragspartnerin EPB Schweiz vergeben. Die Summe des Folgefreihänders übersteigt den Auftragswert der ursprünglichen Beschaffung nicht.
Auftraggeber: |
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Category: | Award |
Sprache: | de |
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Vergabe: | direct |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.07.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2024: CHF 262‘087.95
- Optionen bis 31.12.2029: CHF 1‘293‘530.85
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
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