Ausschreibung 1274073: Acquisition de services en matière de développement IT
Publiziert am: 6. Juli 2022
compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)
Bereitstellung von IT-Entwicklungskapazitäten im Umfang von 1 Mann*Jahr pro Jahr, die zunächst auf eine Person verteilt werden, aber bis zu 3 Personen parallel beschäftigen können. Diese Entwicklungskapazitäten werden die folgenden Leistungen umfassen: a)Entwurf, Implementierung und Weiterentwicklung von analytischen Lösungen, die den geschäftlichen Anforderungen entsprechen;
b)Entwurf, Dokumentation und Veröffentlichung der verschiedenen von der Abteilung herausgegebenen Unternehmens- und Regulierungsberichte;
c)Aufrechterhaltung und Verbesserung bestehender Prozesse, die die Beherrschung der Interaktionen zwischen den verschiedenen Systemen und den zugrunde liegenden Datenmodellen erfordern;
d)Teilnahme an operativen Aufgaben:
i.Durchführung und Überprüfung (Korrektur bei Problemen) von periodischen Berechnungsprozessen.
ii.Erstellung von Ad-hoc- und periodischen Berichten/Analysen.
iii.Ad-hoc-System- und Geschäftsprüfung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG) |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form verschickt, sobald die ordnungsgemäss unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung eingegangen ist. Bitte eingescannt an die E-Mail-Adresse des Projekts senden: Die Vereinbarung kann auf der SIMAP-Plattform (www.simap.ch) heruntergeladen werden. |
27. Juli 2022 | Frist für Fragen | Fragen zu dieser Ausschreibung können anonym im Frageforum auf der Website www.simap.ch gestellt werden. |
1. September 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das vollständige Angebot ist in vierfacher Ausfertigung (wovon zwei in Papierform und zwei in elektronischer Form auf einem unverschlüsselten USB-Stick*) an die angegebene Adresse einzureichen. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt und an den Absender zurückgesandt. |
2. September 2022 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot ist in vierfacher Ausfertigung (wovon zwei in Papierform und zwei in elektronischer Form auf einem unverschlüsselten USB-Stick*) an die angegebene Adresse einzureichen. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt und an den Absender zurückgesandt. |
1. November 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. Oktober 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | CAd 1 - Preis |
50% | CAd 2 - Fähigkeit, das Mandat auszuführen |
15% | CAd 3 - Dauer, die benötigt wird, um bei Bedarf einen Berater zu bekommen |
5% | CAd 4 - Schriftliche Darstellung des Angebots |
Zulassungsbedingungen
Nicht zulässig
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von compenswiss für den Einkauf von Dienstleistungen.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
keine
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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1204 Genève
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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