Ausschreibung 1272961: E-Commerce at ZRH
Publiziert am: 1. Juli 2022
Flughafen Zürich AG
In dieser ersten Phase geht es um die Einführung einer E-Commerce-Plattform, ganz im Look & Feel d es aktuellen digitalen Auftritts des Flughafens Zürich. Diese Plattform stellt das Fundament für weitere Entwicklungs- und Ausbauphasen dar und ermöglicht der FZAG das Cross- und Upsell-Potenzial zu steigern. Der Verkauf von Komfort-Services an Passagiere ist das erste Produkt der neuen Lösung und damit Kernelement der Realisierungsphase 1.
In einem zweiten Schritt wird die aktuelle Buchungsplattform für Parkprodukte integriert und abgelöst, um die Durchgängigkeit der Experience sicherzustellen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich-Flughafen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
1. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
1. Juli 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die ICT Dokumente, welche nur gegen Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung an die jeweiligen Anbieter zugestellt werden |
26. August 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. Juli 2022 | Frist für Fragen | Alle Fragen müssen ausschliesslich über das simap Frageforumg gestellt werden. Es werden keine direkt gestellten Fragen beantwortet. |
26. August 2022 | Abgabetermin 12:00 | None |
29. August 2022 | Offertöffnung | None |
3. Oktober 2022 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
48 | TCO über 5 Jahre |
42 | Erfüllung Anforderungen gemäss Lastenheft, Leistungsverzeichnis |
10 | Projektteam Ausbildung und Erfahrung |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Der mit der Ausschreibung mitgelieferte Rahmenvertrag gilt als verbindlich
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
POC; die FZAG behält sich vor mit den geshortlisteten Anbieter einen POC durch zu führen, für welchen die Anbieter eine Testumgebung zur Verfügung stellen
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 43 816 38 66
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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