Zuschlag 1272821: F22135 - Vaccination Monitoring Data Lake (VMDL)
Publiziert am: 30. Juni 2022
Bundesamt für Gesundheit BAG
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Elca Informatique SA. Im Zuge der Zulassung der ersten Covid-19-Impfstoffe übernahm diese Firma die Entwicklung und den Betrieb der zentralen Impf-Monitoring-Datenbank «Vaccination Monitoring Data Lake» (VMDL). Da Kennzahlen zu verabreichten Covid-19-Impfdosen auch nach Beendigung der besonderen Lage weiterhin national erfasst und überwacht werden müssen, benötigt das BAG die Fortführung des Betriebs der VMDL-Datenbank für eine vorübergehende Zeit. Die Digitalisierungsstrategie des BAG sieht ab 2024 eine Erneuerung aller Meldeplattformen – zu welchen die VMDL gehört – und entsprechende Ausschreibungen vor.
Aufgrund des einzigartigen Wissens der Zuschlagsempfängerin und ihrer umfassenden Kenntnisse der implementierten Prozesse, der technischen IT-Architektur im Umfeld der Impfkampagne, der entsprechenden IT-Datenschutzelemente im Impfumfeld auf bundes- und kantonaler Ebene (insbesondere Konzepte und Technologien) und in der Datenverarbeitung der nationalen Impfkampagne, ist ein kurzfristiger Anbieterwechsel in der aktuellen Phase nicht angemessen. Ein kurzfristiger Anbieterwechsel und die damit verbundene Migration auf eine andere Rechenplattform wären aufgrund der komplexen IT-Architektur mit Sicherheitsrisiken, Knowhow-Verlust und Mehrkosten verbunden, die in Anbetracht der kurzen Restlaufzeit unverhältnismässig sind. Dies würde unvertretbare Risiken für den laufenden Betrieb erzeugen und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des BAG gefährden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2022
-
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2023: CHF 584'164.80
- Optionen 01.01.2024 - 31.12.2024: CHF 361'613.52
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...