Ausschreibung 1271639: FU und BHU SA-CH Los 5
Publiziert am: 30. Juni 2022
Bundesamt für Strassen
Es werden Anbieter gesucht, welche innerhalb des Programmes SA-CH der Nationalstrassen-Infrastruktur Unterstützungsleistungen anbieten. Gefordert sind Fachunterstützer und Bauherrenunterstützer in den jeweiligen LOSEN. Die Anbieter müssen hohes Expertenwissen innerhalb der Los-Thematiken aufweisen als auch Grossprojekt-Erfahrung der öffentlichen Hand so wie auch über Infrastruktur-Umsetzungswissen bei Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) verfügen. Pro LOS werden mehrere Zuschlagsempfänger mittels Rahmenvertrag berücksichtigt werden. Das Los 5 (IP-Netz BSA) beinhaltet:
-Teilprogramm und Projekt: Planung, Anpassung, Entwicklung, Betriebseinführung, Optimierung
-Begleitung Produkt Manager IP-Netz BSA, ext. Betriebsorganisation, Projektleiter der Filialen, Gebietseinheiten als auch Bauherrenunterstützer und Projektverfasser
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Einzelvertrag |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. August 2022 | Frist für Fragen | Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 12.08.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.08.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
29. August 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
2. September 2022 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
2. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
EK 2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 3: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
EK 4: Zusicherung Akzeptanz Arbeitseinsatzorte, Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen und der Akzeptanz AGB
EK 5: Personensicherheitsprüfung
EK6: Ansprechpartner
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
Nachweis von. 2 Referenzen des Anbieters über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 5 Jahren.
Zusätzliche Bedingungen:
- Als Referenzprojekte sind nur Projekte gültig, die gemessen an der Vertragsdauer zu mindestens 80% bearbeitet sind.
- 1 Referenz darf nicht aus dem ASTRA-Umfeld sein, welches nachfolgender Definition entspricht: ASTRA Zentrale, ASTRA Filialen, Gebietseinheiten des ASTRA.
Zu EK2:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
- Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland: Auszug aus dem Handelsregister, Betreibungsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde aus dem Land des Unternehmungssitzes.
Allesamt nicht älter als drei Monate.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Zu EK3:
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Be-schaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/selbstdeklarationen.html).
Dieser Eignungsnachweis ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
Zu EK4:
- Zusicherung der Bereitschaft, die Leistungen am Hauptsitz des ASTRA in Ittigen bei Bern und an den Projekt- oder den zuständigen ASTRA-Filialstandorten oder den Betriebsstandorten zu erbringen.
- Zusicherung der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen über die ganze Vertragsdauer (inkl. optionale Leistungen).
- Zusicherung der uneingeschränkten Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen des Bundes.
Zu EK5:
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
Zu EK6:
Der Anbieter weist nach, dass der Single Point of Contact (SPOC) Deutsch und Französisch auf dem Sprachniveau C1 oder C2 erbringen kann.
Folgende Nachweise des verlangten Sprachniveaus sind dem Angebot beizulegen:
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeiter oder
- Kopien der Ausbildungsstätte (oder Einstufungstest bei einer solchen) welche belegen, dass der Mitarbeiter das angeforderte Sprachniveau erlangt hat.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ausschreibungsunterlagen sind in Deutsch erhältlich.
4. Geplant für LOS 5 sind 5 Vergaben.
5. Bezugsregelung und Ablauf Abrufverfahren (sog. Minitender)
Für den konkreten Abruf wird ein sog. Minitender-Verfahren durchgeführt. Zum Minitender können die Auftragnehmer aus der Ausschreibung eingeladen werden, welche Grundlage für diesen Rahmenvertrag bildet.
Der Abruf erfolgt grundsätzlich gemäss nachfolgendem Verfahren:
A) Sobald ein konkreter Bedarf besteht, wird den Auftragnehmern eine Angebotsanfrage zugestellt. Die Angebotsanfrage beinhaltet die konkreten Leistungsbedürfnisse des Dienstleistungsumfangs, Termine und Preise und werden in einem für den Bedarf spezifischen Anforderungskatalog aufgeführt. Der Kontakt im Abrufverfahren erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
B) Die Auftragnehmer unterbreiten innert der vorgegebenen angemessenen Frist ein Angebot auf Basis des ausgefüllten Anforderungskatalogs.
Hinweis: Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung geleistet.
C) Das eingegangene Angebot wird entsprechend den Angaben in der jeweiligen Angebotsanfrage bewertet (Kriterien analog der Ausschreibung).
Mit dem Auftragnehmer, dessen Angebot die definierten Kriterien am besten erfüllt, wird ein entsprechender Einzelvertrag abgeschlossen. Wichtig: Maximaler Ansatz bilden die im Ausschreibungsverfahren, welche Grundlage für diesen Rahmenvertrag bildet, angebotenen Preise bzw. Stundenansätze exkl. MWST, welche in Ziffer 11 hiernach festgehalten werden.
D) Erstellen der Verträge inkl. Verrechnungsinformationen durch die Bedarfsstelle und Weiterleitung an den Auftragnehmer.
E) Der Beginn der Arbeiten wird im Einzelvertrag festgelegt und ist stets nach gegenseitiger Unterzeichnung des Einzelvertrages.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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