Zuschlag 1271229: VW-461 Lifecycle SERV-Versicherungsapplikationen auf Basis Microsoft

Publiziert am: 24. Juni 2022

Schweizerische Exportrisikoversicherung

Den Zuschlag als Umsetzungspartner erhält die Firma d-fine AG, da sie nach Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt hat. Insbesondere hat sie wesentlich günstigere Stundenansätze offeriert und eine gut passende Teamzusammensetzung vorgeschlagen. Den Zuschlag als Ersatzpartner erhält die Firma PricewaterhouseCoopers AG, da sie ebenfalls ein valables Angebot eingereicht hat und insbesondere vertiefte spezifische Erfahrungen aufweisen kann, jedoch signifikant höhere Stundensätze offeriert hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01: Preis
5% ZK02: Spezifische Erfahrung
20% ZK03: Vorgehen & Schätzung
30% ZK04: Team
15% ZK05: Angebotspräsentation

Berücksichtigte Anbieter

d-fine AG, Zürich
CHF 10,000,000 , Partenaire de mise en œuvre / montant total de l’adjudication options 1-5

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich
CHF 10,000,000 , Partenaire de remplacement / montant total de l’adjudication options 1-5

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 15.03.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 98 Tage

Datum des Zuschlags:

21.06.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Exportrisikoversicherung
Genferstrasse 6
8002 Zürich
Telefon: +41 58 551 5573
E-Mail-Adresse:  
procurement@serv-ch.com