Zuschlag 1270969: Beschaffung Lizenzmanagement as a Service
Publiziert am: 2. Juli 2022
Luzerner Kantonsspital
Das Angebot der Firma Crayon Schweiz AG erreicht neben dem Preis auch bei den Anforderungen und Fragen (Z3) und bei der fachlichen Eignung (Z4) die beste Punktzahl. Bei Zuschlagskriterium «Lösungskonzept» (Z2) wird das Angebot ebenfalls gut bewertet.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | Preis |
15% | Lösungskonzept |
20% | Erfüllungsgrad der Anforderungen und Beurteilung der Antworten auf die Fragen |
20% | Fachliche Eignung |
10% | Anbieterpräsentation |
Aufgrund des grossen Vorsprungs der Crayon Schweiz AG werden in Absprache mit dem Rechtsdienst des LUKS die Zuschlagskriterien zu den Referenzauskünften im Rahmen von Z4 und der Anbieterpräsentation (Z5) nicht bewertet.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.06.2022
2
Gegen diese Zuschlagsverfügung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Spitalstrasse
6000 Luzern 16
Telefon: 041 205 24 68
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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