Ausschreibung 1270719: Betrieb und Wartung TYPO3
Publiziert am: 23. Juni 2022
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Zur Betreuung/Beratung und für den Betrieb der eingesetzten CMS-Software TYPO3 werden für fünf Jahre Unternehmen gesucht, welche das IGE mit entsprechenden Leistungen, insbesonde-re in den folgenden Bereichen unterstützen:
- Technische Unterstützung
- Strategische Beratung
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
23. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Juli 2022 | Frist für Fragen | None |
2. August 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss spätestens bis zum 02.08.2022 um 12:00 Uhr am Empfang des IGE erfolgen zuhanden von: Die Abgabe durch den Anbieter selbst oder per Kurier hat spätestens bis zum oben erwähnten Abgabetermin, während den Öffnungszeiten des Contact Centers des IGE von 08:00 – 12:00 und 13:15 – 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des IGE zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist der Eingang beim IGE. |
3. August 2022 | Offertöffnung | Das Angebot muss spätestens bis zum 02.08.2022 um 12:00 Uhr am Empfang des IGE erfolgen zuhanden von: Die Abgabe durch den Anbieter selbst oder per Kurier hat spätestens bis zum oben erwähnten Abgabetermin, während den Öffnungszeiten des Contact Centers des IGE von 08:00 – 12:00 und 13:15 – 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des IGE zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist der Eingang beim IGE. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK01: Kosten |
45% | ZK02: Qualifikation und Referenzen |
10% | ZK03: SLA und Kosten Controlling |
10% | ZK04: Strategische Beratung |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
E01 Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der AGB des Bundes für Informatikdienstleistungen: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html (Ausgabe vom 20. Oktober 2010; Stand Januar 2021). Die AGB des Anbieters sind ausgeschlossen."
E02 Akzeptanz des Rahmenvertrags
Der Anbieter akzeptiert den Rahmenvertragsentwurf vorbehaltslos gemäss Beilage 2.
E03 Bereitschaftserklärung der Arbeit vor Ort
Der Anbieter erklärt sich bereit, die Betriebsleistungen ohne Mehrkosten vor Ort im IGE zu erbringen.
E04 Sprachkenntnisse eingesetztes Personal
Der Anbieter verpflichtet sich, Personen einzusetzen, die der deutschen oder englischen Sprache (mündlich und schriftlich) mächtig sind und Arbeitsergebnisse, wie auch Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
E05 Selbstdeklaration
Der Anbieter kann alle Fragen zur Selbstdeklaration mit JA beantworten.
E06 Referenzen
Der Anbieter bestätigt, dass er genügend Erfahrung im entsprechenden Umfeld hat. Es muss mindestens eine Referenz aufgeführt werden.
Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, findet eine Gewichtung gemäss ZK02 statt.
E07 Qualifikation
Der Anbieter verfügt über Personal, welches den angeforderten Kompetenzstufen entspricht und setzt dieses für die Leistungserbringung ein.
Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, findet eine Gewichtung gemäss ZK02 statt.
E08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das IGE setzt im bestehenden TYPO3-Umfeld benutzerdefinierte Erweiterungen ein, die teilwei-se durch den Anbieter abgelöst oder zumindest gewartet werden sollen. Um den Aufwand für die Ablösung/die Komplexität dieser Erweiterungen einzuschätzen, erhalten die Anbieter im IGE vor Ort eine entsprechende Code-Präsentation. Die Teilnahme an dieser Präsentation ist optional, wird jedoch wärmstens empfohlen, um eine möglichst konkrete Vorstellung für eine möglichst wettbewerbsfähige Preisgestaltung im Angebot zu ermöglichen.
Die Präsentationen finden separat mit jedem potenziellen Anbieter statt und dauern maximal eine Stunde pro Anbieter. Dabei ist zu beachten, dass lediglich auf den Code/die Erweiterungen be-zogene Fragen zulässig sind; alle weiteren Fragen zur technischen Umgebung, zum Verfahren, etc. werden ausschliesslich im Rahmen der vorgängig stattfindenden regulären Fragerunde (siehe Ziffer 4.4) zuhanden aller potenzieller Anbieter beantwortet, um eine Gleichbehandlung der Anbieter sicherzustellen.
Als Voraussetzung zur Teilnahme an einer Code-Präsentation unterschreibt der Anbieter eine Verschwiegenheitserklärung und bestätigt, keine in Erfahrung gebrachten technischen und/oder organisatorischen Details zum Code/der technischen Infrastruktur/das IGE im Allgemeinen an Drittpersonen weiterzureichen und diese Daten auch selbst nicht für eigennützige oder andere Zwecke als zur persönlichen Evaluation für die Angebotserstellung im Rahmen dieser Aus-schreibung zu verwenden.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Stauffacherstrasse 65/59g
3003 Bern
Telefon: 031 377 77 77
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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