Ausschreibung 1270499: (22082) 105 Datenerhebung und -bereitstellung der Schweizer Justiz
Publiziert am: 22. Juni 2022
Bundesgericht
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, welcher als Generalunternehmer zusammen mit allfälligen Subakkordanten die Datenerhebung und -bereitstellung der Schweizer Justiz ab 2023 weiterführt und die Erhebungsdaten der Jahre 2006 – 2021 in einer Statistik- und Auswertungsdatenbank mit entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten bereitstellen wird.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standort des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne oder in den Räumlichkeiten des Anbieters. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
22. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
11. Juli 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
22. August 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
29. August 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Oktober 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2032 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
53% | ZK1 Qualitätskriterien |
35% | ZK2 Preise und Kosten |
12% | ZK3 Lösungspräsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung in der Erhebung von statistischen Daten
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Erhebung von statistischen Daten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt (Justizdaten), Umfang (800 x 27 Einträge pro Erhebung) und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 3 Jahren (bezogen auf den Zeitpunkt der Publikation der vorliegenden Ausschreibung) nach.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes und vom damaligen Auftraggeber sowie dem Anbieter rechtsgültig unterzeichnetes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Erfahrung im Betrieb von Statistikdatenbanken
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Betrieb und in der automatisierten Auswertung von statistischen Daten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt (Justizdaten), Umfang (800 x 27 Daten pro Erhebung) und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 3 Jahren (bezogen auf den Zeitpunkt der Publikation der vorliegenden Ausschreibung) nach.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes und vom damaligen Auftraggeber sowie dem Anbieter rechtsgültig unterzeichnetes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Schlüsselteam / Personelle Ressourcen
Der Anbieter setzt ein Schlüsselteam bestehend aus mindestens 3 Fachpersonen ein und verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie aufführen von Vornamen, Namen, der vorgesehenen Fachpersonen sowie deren wahrzunehmende Rolle.
EK06 Sprachkenntnisse Schlüsselteam
Das vom Anbieter einzusetzende Schlüsselteam (gemäss EK05), kann die schriftliche und mündliche Kommunikation in deutscher und französischer Sprache sicherstellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie nachvollziehbare Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Daten und Eigentumsrechte
Der Anbieter bestätigt, dass alle von ihm bei der Datenerhebung und -bereitstellung der Schweizer Justiz erhobenen Daten dem Auftraggeber zustehen und nach Vertragsende dem Auftraggeber ausgehändigt werden.
Ebenfalls sichert der Anbieter zu, dass die Eigentumsrechte am eingesetzten Erhebungstool dem Auftraggeber zustehen, sofern es sich dabei um eine Individualentwicklung handelt. Sofern dazu eine Standardlösung eingesetzt wird, so stehen dem Auftraggeber die Eigentumsrechte an den individuellen Zusatzentwicklungen zu, welche allenfalls im Rahmen der Option OP04 (gemäss Kapitel 3.2.7 des Pflichtenheftes) in Auftrag gegeben werden.
Der Anbieter stellt damit sicher, dass er die Eigentumsrechte dazu mit seinem allfälligen Produktelieferanten in Anlehnung an die Bestimmungen in den in EK09 vorgegebenen AGB des Bundes vertraglich regelt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Av. du Tribunal fédéral 29
1000 Lausanne 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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