Zuschlag 1270491: Erhöhung Zuschlag Gasmessgeräte Los 1
Publiziert am: 29. Juni 2022
Armeestab A Stab / armasuisse
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Dräger Schweiz AG, als Erhöhung des bestehenden Zuschlag (Meldungsnummer 1193465) aufgrund
von einem Mehrbedarf in der Bundesverwaltung – ohne Technologieänderung. Ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter
Leistungen ist aus wirtschaftlicher oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen – ein separates Verfahren in derselben Grössenordnung wie bereits durchgeführt würde unumgänglich, die Anforderungen an die Gasmessgeräte sind gleich wie diese, welche bei der Ausschreibung berücksichtigt wurden. In wirtschaftlicher Hinsicht ist können die Preise aus der WTO-Ausschreibung gehalten werden, uns wurde hierzu ein Angebot mit denselben Preisen unterbreitet obwohl die Preise angesichts der Weltlage massive Steigerungen zu verzeichnen haben. Somit kann mit demselben Budget die gewünschte Menge beschafft werden, ohne dass wir den aktuellen Marktschwankungen unterliegen. Ebenfalls können durch den Einsatz derselben Geräte Synergien im VBS genutzt werden – Ausbildungen sind für alle gleich und die Systeme sind übergreifend im Einsatz. Es kann somit ein Wissenstransfer stattfinden und die Geräte wurden durch das Projektteam bewertet, sodass auch die anderen Bedarfsträger nun von den erledigten Arbeiten profitieren können.
Da es zudem seit dem Zuschlag keine neue Technologie gibt, kann ohne Bedenken auf das bestehende System aufgestiegen werden, um hier die Synergien und Know-How zu nutzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.06.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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