Ausschreibung 1270437: Dienstleistungen im Bereich User Experience (UX)

Publiziert am: 30. Juni 2022

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

Sinn und Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist die Auswahl von 3 kompetenten Strategischen Partnern für den Bereich „User Experience“ (UX).

• Zur Erfüllung der Aufgaben werden Unternehmen gesucht, die über fundiertes Knowhow und Erfahrung in der Analyse, Konzeption, Gestaltung und Validierung von komplexen und hervorragenden bedienbaren digitalen Lösungen verfügen,
• die SBB Informatik mit kompetenten Mitarbeitenden in der Rolle «User Experience Architekt» (angelehnt an SwissICT Rolle) und anliegenden Rollen unterstützen können,
• hochwertige Leistung zu betriebswirtschaftlich interessanten Konditionen anbieten können,
• mit den bei der SBB IT eingesetzten Technologien und Werkzeugen bestens vertraut sind, auch Leistungen als Werke anbieten können,
• über die Kompetenz verfügen, als strategischen Partner mit der SBB IT neue Zusammenarbeitsmodelle aufzubauen.

Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen bzw. Lieferungen sind hauptsächlich bei der SBB in Bern, Trüsselstrasse 2 oder an anderen Standorten der SBB zu erbringen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juni 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. Juli 2022 Frist für Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Präqualifikationsunterlagen können bis am 06.07.2022, unter Verwendung des Anhangs „Fragen PQU“ an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «UX: Fragen zu PQU» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. Die Antworten werden am 08.07.2022 auf Simap publiziert.

25. Juli 2022 Abgabetermin 00:00

Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss bis spätestens am 25.07.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

Offertöffnung

Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss bis spätestens am 25.07.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

EK 2.1: Kommunikationssprache
EK 2.2: Dokumentationssprache
EK 2.3: Einarbeitung neuer Mitarbeiter
EK 2.4: Sicherstellen der Aus- und Weiterbildung
EK 2.5: Personalverleihbewilligung
EK 3.1: Personalressourcen
EK 3.2: Kompetenzen und Erfahrungen in Projekten
EK 3.3: Subunternehmen
EK 3.4: User Experience Management und Prozess

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
it.sdl@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1270437 Dienstleistungen im Bereich User Experience (UX)