Ausschreibung 1270437: Dienstleistungen im Bereich User Experience (UX)
Publiziert am: 30. Juni 2022
Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Sinn und Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist die Auswahl von 3 kompetenten Strategischen Partnern für den Bereich „User Experience“ (UX). • Zur Erfüllung der Aufgaben werden Unternehmen gesucht, die über fundiertes Knowhow und Erfahrung in der Analyse, Konzeption, Gestaltung und Validierung von komplexen und hervorragenden bedienbaren digitalen Lösungen verfügen, Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
• die SBB Informatik mit kompetenten Mitarbeitenden in der Rolle «User Experience Architekt» (angelehnt an SwissICT Rolle) und anliegenden Rollen unterstützen können,
• hochwertige Leistung zu betriebswirtschaftlich interessanten Konditionen anbieten können,
• mit den bei der SBB IT eingesetzten Technologien und Werkzeugen bestens vertraut sind, auch Leistungen als Werke anbieten können,
• über die Kompetenz verfügen, als strategischen Partner mit der SBB IT neue Zusammenarbeitsmodelle aufzubauen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungen bzw. Lieferungen sind hauptsächlich bei der SBB in Bern, Trüsselstrasse 2 oder an anderen Standorten der SBB zu erbringen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Juli 2022 | Frist für Fragen | Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Präqualifikationsunterlagen können bis am 06.07.2022, unter Verwendung des Anhangs „Fragen PQU“ an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «UX: Fragen zu PQU» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. Die Antworten werden am 08.07.2022 auf Simap publiziert. |
25. Juli 2022 | Abgabetermin 00:00 | Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss bis spätestens am 25.07.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen. |
Offertöffnung | Die Eingabe des Antrages auf Teilnahme muss bis spätestens am 25.07.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK 2.1: Kommunikationssprache
EK 2.2: Dokumentationssprache
EK 2.3: Einarbeitung neuer Mitarbeiter
EK 2.4: Sicherstellen der Aus- und Weiterbildung
EK 2.5: Personalverleihbewilligung
EK 3.1: Personalressourcen
EK 3.2: Kompetenzen und Erfahrungen in Projekten
EK 3.3: Subunternehmen
EK 3.4: User Experience Management und Prozess
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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