Zuschlag 1270335: Erarbeit./Dokumentat. LULUCF CH-Treibhausgasinventar, 2023/24
Publiziert am: 28. Juni 2022
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Den Zuschlag erhält die Firma Sigmaplan AG mit Unterauftragnehmerin Meteotest AG, da der Wechsel zu einer neuen Anbieterin aufgrund der hohen methodischen Spezialisierung und des vorgegebenen engen Zeitkorsetts im Rahmen der internationalen Klimaberichterstattung unverhältnismässige Kostensteigerungen und Risiken nach sich ziehen würde. Trotz Mehrausgaben und eines gesteigerten Koordinationsaufwands innerhalb des Nationalen Inventarsystems kann im ersten Jahr nicht mit Gewissheit von einer fristgerechten Bearbeitung in der erforderlichen Qualität ausgegangen werden. Um den Verpflichtungen unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) sicher nachzukommen, müsste als Minimallösung während des ersten Inventarzyklus ein achtmonatiger Parallelbetrieb mit der bisherigen Auftragnehmerin aufrechterhalten werden. Die heutige LULUCF-Berichterstattung wird gegenwärtig auf ein neues, GIS-basiertes System umgestellt und läuft dann aus. Es ist nicht sinnvoll und unverhältnismässig, mit einem Wechsel der Anbieterin einen erheblichen finanziellen Mehraufwand, einen erhöhten Ressourceneinsatz innerhalb des Nationalen Inventarsystems sowie markante Risiken in Kauf zu nehmen, um ein auslaufendes System für die verbleibenden zwei (bis maximal vier) Jahre Laufzeit von Grund auf zu reproduzieren. Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.06.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen (Grundauftrag: 01.07.2022 - 30.04.2024 / optionale Verlängerung 1: 01.05.2024 - 30.04.2025 / optionale Verlängerung 2: 01.05.2025 - 30.04.2026).
Für die Ziehung oder Teilziehungen der Optionen 1 und 2 sind jeweils zwingend neue Verträge zu errichten. Der jeweilige Vertragsabschluss erfolgt nur mit dem Zuschlagsempfänger Sigmaplan AG.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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