Ausschreibung 1269769: Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern

Publiziert am: 22. Juni 2022

Präsidialdirektion, Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung

Die Stadt Bern hat eine Digitalstrategie ausgearbeitet. Für die Umsetzung der Digitalstrategie benötigt die Stadt Bern in den kommenden Jahren Unterstützung in vielen verschiedenen Projekten wie auch unterschiedlichen Kompetenz-Bereichen. Dabei können die konkreten Abrufe aus den Dienststellen des Bereiches PFD (Abteilung Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung) der Stadt Bern erfolgen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern, nach Unterzeichnung des Rahmenvertrages

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79411000: Allgemeine Managementberatung
Tags (Bau):
  • 5122: Kommunikation
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.

  • Lot 2:

    Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.

  • Lot 3:

    Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.

  • Lot 4:

    Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Juni 2022 Publikationsdatum
22. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

19. August 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. Juli 2022 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 14.07.2022 auf www.simap.ch.

19. August 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

23. August 2022 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Nach Bedarf resp. nach Unterzeichnung Rahmenverträge
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% Qualifikation Anbieter
20% Qualifikation Fachpersonen
20% Referenzen Anbieter & Fachpersonen
30% Angebotspreis
20% Anbieterfachgespräch



2: Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Nach Bedarf resp. nach Unterzeichnung Rahmenverträge
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% Qualifikation Anbieter
20% Qualifikation Fachpersonen
20% Referenzen Anbieter & Fachpersonen
30% Angebotspreis
20% Anbieterfachgespräch



3: Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Nach Bedarf resp. nach Unterzeichnung Rahmenverträge
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% Qualifikation Anbieter
20% Qualifikation Fachpersonen
20% Referenzen Anbieter & Fachpersonen
30% Angebotspreis
20% Anbieterfachgespräch



4: Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Nach Bedarf resp. nach Unterzeichnung Rahmenverträge
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% Qualifikation Anbieter
20% Qualifikation Fachpersonen
20% Referenzen Anbieter & Fachpersonen
30% Angebotspreis
20% Anbieterfachgespräch



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

EK01 Selbstdeklaration/Angebotsdeklaration
EK02 Vollständigkeit des Angebotes
EK03 Vorlage Rahmenvertrag
EK04 AGB SIK
EK05 Sprachkenntnisse & Sprache
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
EK07 Referenzauskünfte informieren
EK08 Bereiterklärung der Arbeit vor Ort
EK09 Akzeptanz Einzelabruf via Online-Tool

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen und Beilagen zu den generellen Teilnahme-bedingungen und den Eignungskriterien:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen gemäss Artikel 7 IVöBV Anhang 1
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörde (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bun-dessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV, FAK)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vor-geschrieben
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgeset-zes (GlG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GlG

Anbietenden aus dem Ausland legen analoge Bescheinigungen ihres Landes bei.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Die Prozentuale Gewichtung der Subkriterien ist dem Excel-Dokument StBern-Offerteingabe-DL-DigitalStadt-Kriterien-Lose Register Zuschlagskriterien zu entnehmen.

Nach der Bewertung der Zuschlagskriterien ZK01-04 wird eine Shortliste erstellt. Zur Präsentation werden pro Los eingeladen:
Los 1 die 10 bestrangierten Angebote
Los 2 die 10 bestrangierten Angebote
Los 3 die 6 bestrangierten Angebote
Los 4 die 6 bestrangierten Angebote

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Präsidialdirektion, Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1269769 Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern