Ausschreibung 1269401: ICT Monitoring, Proc ID 193321
Publiziert am: 22. Juni 2022
Swissgrid AG
Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt Swissgrid mit einem kompetenten, verlässlichen Partner eine langfristige Partnerschaft für die Implementierung, die Wartung und den Support einer neuen ICT Monitoring-Lösung einzugehen. Gesucht werden am Markt etablierte Produkte, die konfigurierbar sind und an die Kundenbedürfnisse angepasst werden können. Von der Anbieterin wird erwartet, dass sie mindestens zwei Jahre Erfahrung mit allen offerierten Produkten hat. Benötigt wird eine Lösung, die in sich integriert zusammenarbeitet und keine verschiedenen Produkte, die erstmals bei Swissgrid zusammen zum Laufen gebracht werden sollen. Eine Lösung auf Individualsoftware basierend ist nicht zulässig.
Eine detailliertere Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands ist zum Download bereitgestellt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in der Regel in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie ausschliesslich nach |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
22. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Nach unterzeichneter Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung ist der Anbieter berechtigt, die gesamten Ausschreibungsunterlagen von Swissgrid elektronisch zu erhalten. Alle an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitenden des Anbieters sind entsprechend zu instruieren und sind gleichermassen an die Bedingungen der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung gebunden. Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen ist die unterschriebene Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung an folgende E-Mail zu senden: ausschreibungen-it@swissgrid.ch |
22. Juli 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. Juli 2022 | Frist für Fragen | Fragen können laufend per E-Mail bis zum Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden: Ausschliesslich an ausschreibungen-it@swissgrid.ch. |
12. August 2022 | Abgabetermin 00:00 | Einmal in Papierform, rechtsgültig unterschrieben. |
18. August 2022 | Offertöffnung | Einmal in Papierform, rechtsgültig unterschrieben. |
1. Juni 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1 Preis |
25% | ZK2 Erfüllung der Anforderungen |
10% | ZK3 Qualität des Angebots und Lösungskonzept |
2% | ZK4 Qualität der Kundenreferenzen |
5% | ZK5 Vertragsvorbehalte |
5% | ZK6 Nachhaltigkeit |
5% | ZK7 Anbieterpräsentation |
10% | ZK8 Produktedemo |
8% | ZK9 Referenzbesichtigung |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
EK1 Selbstdeklaration zur Firma
EK2 Handelsregisterauszug (oder Vergleichbares)
EK3 Grundsätzliche Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB
EK4 Zwei Mitarbeitenden-Profile mit Kurz-CV
EK5 Zwei Kundenreferenzen
EK6 Akzeptanz zur Personensicherheitsüberprüfung
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
Details zum Ablauf sind der Verfahrensanweisung (A1) zu entnehmen
www.simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
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