Ausschreibung 1269385: (22011) 420 Personalverleih im Bereich Testing und Projektmanagement

Publiziert am: 17. Juni 2022

Staatssekretariat für Migration SEM

Im Bereich Testing und Projektmanagement Office werden für die Mithilfe in verschiedenen Projekten und Weiterentwicklungen des Staatssekretariats für Migration Personalverleiher gesucht, welche Mitarbeitende zur Verfügung stellen können. Nachgefragt werden vier Mitarbeiterprofile (Tester der Kompetenzstufe Junior sowie Mitarbeiter fürs Projektmanagement Office der Kompetenzstufen Junior, Professional und Senior), die je ein eigenes Los bilden. Pro Los erfolgen drei Zuschläge. Die Leistungen werden rein optional ausgeschrieben und zugeschlagen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Grossraum Bern. Im Einsatzvertrag kann ein abweichender Einsatzort vereinbart werden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    3 Zuschläge, Tester der Kompetenzstufe Junior, gleichzeitig bis zu 7 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
    Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 2’677'500.-

  • Lot 2:

    3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzstufe Junior, gleichzeitig bis zu 1 Mitarbeitender, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
    Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 781'000.-

  • Lot 3:

    3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzstufe Professional, gleichzeitig bis zu 3 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
    Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 2'508'500.-

  • Lot 4:

    3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzstufe Senior, gleichzeitig bis zu 1 Mitarbeitender, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
    Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 1'979'000.-

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Juni 2022 Publikationsdatum
17. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

1. Juli 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. August 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

19. August 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: 3 Zuschläge, Tester der Kompetenzstufe Junior, gleichzeitig bis zu 7 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre). Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 2’677'500.-
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
20% ZK02 Personalrekrutierungskonzept
10% ZK03 Qualitätsmanagementsystem
10% ZK04 Label Swissstaffing
20% ZK05 Kundenzufriedenheit und Einhaltung von Terminen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: 3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzstufe Junior, gleichzeitig bis zu 1 Mitarbeitender, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre). Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 781'000.-
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
20% ZK02 Personalrekrutierungskonzept
10% ZK03 Qualitätsmanagementsystem
10% ZK04 Label Swissstaffing
20% ZK05 Kundenzufriedenheit und Einhaltung von Terminen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: 3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzstufe Professional, gleichzeitig bis zu 3 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre). Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 2'508'500.-
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
20% ZK02 Personalrekrutierungskonzept
10% ZK03 Qualitätsmanagementsystem
10% ZK04 Label Swissstaffing
20% ZK05 Kundenzufriedenheit und Einhaltung von Terminen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: 3 Zuschläge, Projektmanagement Office der Kompetenzstufe Senior, gleichzeitig bis zu 1 Mitarbeitender, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre). Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 1'979'000.-
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
20% ZK02 Personalrekrutierungskonzept
10% ZK03 Qualitätsmanagementsystem
10% ZK04 Label Swissstaffing
20% ZK05 Kundenzufriedenheit und Einhaltung von Terminen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen deutschsprachigen (mind. Sprachniveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Bemerkung: Die Abrufverfahren (vgl. Ziff. 4.2 des Rahmenvertrages) werden auf Deutsch durchgeführt.

EK03 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Einzelvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK04 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Hinweis: Alle Personen müssen Mitarbeitende des Anbieters sein (vgl. auch Ziff. 10.3.4 und 10.3.5 des Pflichtenhefts).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Ergänzungen der Vergabestelle:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Rahmenvertrag.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Einhaltung AVG / AVV
Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Bewilligung zum Personalverleih
Nachweis der kantonalen Bewilligung zum Personalverleih (AVG).
Nachweis
Bitte legen Sie eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih bei.
Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen.

EK09 Arbeitsverhältnis
Bestätigung, dass alle in einem Abrufverfahren angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen an den Anbieter unmittelbar (Arbeitsverhältnis) nach Abrufentscheid vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Profile Mitarbeitende
Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Arbeitszeiten
Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche, zwischen 06.00 – 20.00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit
Akzeptanz, dass die zur Verfügung gestellten Personen sporadisch – falls der Projektverlauf dies erfordert – auf Anordnung des Auftraggebers hin kurzfristig für Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst eingesetzt werden können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Spesen
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Ziff. 4.4 des Pflichtenheftes.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Zeiterfassung
Bereitschaft, während des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16 Fähigkeit Personal für die geforderten Rollen und Kompetenzstufen zu finden
Der Anbieter weist die Fähigkeit, Personen mit dem geforderten Profil zu finden, für jedes angebotene Los einzeln nach.
Nachweis
Pro angebotenem Los sind folgende Nachweise beizulegen:
- Eine Referenz eines Einsatzbetriebs, in welchen mind. eine Person mit dem gesuchten Profil platziert wurde (Feststellenvermittlungen oder Personalverleih). Der Einsatz darf nicht weiter als drei Jahre zurückliegen.
- Ein Beispiel einer Stellenbekanntmachung (Inserat oder dgl.) nicht älter als 3 Jahre, mit welchem Personen mit dem entsprechenden Profil (vgl. Pflichtenheft und TS) gesucht wurden.
Achtung: Referenzauskünfte aus dem Bundesumfeld werden nur zugelassen, wenn die aufgeführte Referenzperson jeweils ihre schriftliche Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben hat.
Bemerkung: Das gleiche Referenzunternehmen darf für mehrere Lose angegeben werden. Es ist pro Los ein Formular auszufüllen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Die vorliegende Beschaffung erfolgt als Personalverleih [vgl. dazu Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie dazugehörige Verordnung, SR 823.111]. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes für Verfahren ausserhalb des Staatsvertragsbereichs. Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird ein sogenannter Sekundärrechtsschutz gewährt. Das bedeutet, dass Anbieterinnen in diesen Verfahren beschwerdeweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit vergaberechtlicher Entscheide beantragen können. Die Beschwerde hindert die Vergabestelle jedoch nicht am Abschluss des Vertrags (keine aufschiebende Wirkung).

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Staatssekretariat für Migration SEM
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch