Ausschreibung 1268735: (22040) 606 Rapportierung für das BAZG

Publiziert am: 15. Juni 2022

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Das BAZG nutzt im Rahmen seiner Aufgaben von Verzollung und Grenzschutz verschiedene Systeme für die Rapportierung seiner Kontrollaktivitäten, die mit der vorliegenden Ausschreibung durch ein innovatives Rapportierungssystem abgelöst werden sollen.
Hierzu sucht das BAZG einen verlässlichen und leistungsfähigen Partner, der in der Lage ist, die Leistungen (Entwicklung/Bereitstellung Backend, Frontend inkl. Betrieb, Wartung und Support) wie verlangt zu erbringen. Mit der anforderungsgemässen Realisierung des nachgefragten Rapportierungssystems wird der gesuchte Leistungserbringer zu einer maximalen Effizienzsteigerung des Leistungsauftrages des BAZG bzw. des damit verbundenen Prozesses Rapportierung im Rahmen seiner Leistungserbringung entsprechend beitragen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Juni 2022 Publikationsdatum
15. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Anhänge oder Webdokumente sind zum Teil in englischer Sprache verfasst.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. Juli 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Um die Fragerunde aktiv zwischen den Anbietern und dem Auftraggeber zu nutzen, wird sie in zwei Runden unterteilt:

Fragerunde 1
Fragen zur vorliegenden Ausschreibung sind in der Fragerunde 1 bis spätestens 06.07.2022, 23:59 Uhr anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch einzugeben. Sollten in der vorliegenden Ausschreibung Komponenten oder Leistungen fehlen, welche aus Sicht des Anbieters für ein reibungsloses Funktionieren der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, so müssen die entsprechenden Punkte vom Anbieter im Rahmen dieser Fragerunde eingebracht werden.

Fragerunde 2
Diese Fragerunde dient dazu, allfällige Anschlussfragen auf die vom Auftraggeber publizierten Antworten zu stellen. Fragen sind in der Fragerunde 2 bis spätestens 05.08.2022, 23:59 Uhr anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch einzugeben.

9. September 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

15. September 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK 1: Backend
15% ZK 2: Frontend
12.5% ZK 3: Projektleistungen
10% ZK 4: Serviceleistungen
25% ZK 5: Preis
17.5% ZK 6: Anbieterpräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03) sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in Projekten verfügt, die in Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand zweier Referenzen aus, welche zum Ausschreibungszeitpunkt in Realisierung (Projektstart nicht vor 01.01.2020) oder Betrieb (Inbetriebnahme nicht vor 01.01.2017) sind. Die ausgewiesenen Projekte müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Entwicklungsumfang grösser 250 kCHF
- Die ausgewiesenen Referenzprojekte müssen in einer der folgenden Branchen umgesetzt worden sein: öffentlicher Sektor (Bund, bundesnahe Betriebe, kantonale Verwaltungen, Blaulichtorganisationen), Unternehmungen der Privatwirtschaft in den Bereichen Logistik, Sicherheit, Gesundheitswesen, Spedition oder vergleichbar.
- Der Betrieb eines der Systeme (von einem (1) der beiden Referenzprojekte) erfolgt nicht beim Anbieter, sondern z.B. bei einem externen Provider oder beim Kunden selbst.
Nachweis:
Als Nachweis sind im Anhang 1 (A01b_Referenzformular_EK02_RaBAZG) pro Referenzprojekt mindestens folgende Angaben zu machen:
- Firmenname und Anschrift
- Referenzperson(en) mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern
- Ausführungszeitraum und Ort der Durchführung des Referenzauftrages
- Umfang des durchgeführten Referenzauftrages (Auftragssumme und reine Auftragszeit in Monaten)
- Umschreibung der erbrachten Leistungen
- Präsentation einer der Referenzprojekte anlässlich der Angebotspräsentation.

EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03) sowie Angabe von Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, Mailadresse und Stellvertreter des SPOC im A01a_Angaben_zum_Anbieter_RaBAZG.

EK04 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 06 Rahmenvertrag.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 06 der Ausschreibungsunterlagen vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK07 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und persönlichen Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellen und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK08 Gesamtverantwortung für das Projekt
Der Anbieter bestätigt, die alleinige Gesamtverantwortung für das Projekt i. S. eines Generalunternehmers zu übernehmen; er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK09 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in den Ausschreibungsunterlagen umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Auftraggeber kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit den Austausch von Schlüsselpersonen verlangen. Allfällige Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schlüsselpersonen sind im Konflikteskalationsverfahren zu lösen. Der Auftraggeber kann zudem jederzeit gegen Bezahlung einer Einarbeitungspauschale in der Höhe von maximal 10 Arbeitstagen den Ersatz von Schlüsselpersonen verlangen. In diesem Fall müssen die Gründe für einen Ersatz nicht offengelegt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK11 Sprachkenntnisse
a) Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und SPOC einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich GER[1] Niveau: C1 für Projektleiter, alle übrigen Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
b) Die Pojektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich mit Englischkenntnisse auf Niveau B2 (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
d) Sprachkenntnisse Personal im Support
Der Anbieter bestätigt, dass er für den Support Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch und Französisch mind. in Niveau B1 (mündlich) erbringen kann. 
e) Sprachkenntnisse Personal bei der Ausbildung
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausbildungen (Train-the-Trainer) Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch, Französisch und Italienisch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann. 
[1] GER: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03).

EK12 Umsatzdarstellung
Der Anbieter bestätigt, dass er während der Jahre 2019 - 2021 einen Umsatz von minimal 2 Mio. CHF pro Jahr erzielt hat.  
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in Spalte E (Anhang 03) sowie Angabe der geforderten Daten im A01a_Angaben_zum_Anbieter_RaBAZG.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Preise für Arbeitsleistungen gemäss Arbeitspaket E (Pooltage) sowie Wartung und Support können nach Ende des 3. Vertragsjahres gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden (Indexbasis: Dez. 2020, Stand am 31. Dezember 2021 = 100%). Vgl. hierzu Ziff. 3.7.7 des Rahmenvertrages.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1268735 (22040) 606 Rapportierung für das BAZG