Zuschlag 1268617: 214344 - Erhöhung der Autonomiezeit 72 h – Anpassungen EB

Publiziert am: 14. Juni 2022

Swissgrid AG

Es wurde nur ein Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31210000: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
  • 31200000: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
  • 31400000: Akkumulatoren und Batterien
  • 31230000: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen
  • 45315300: Stromversorgungsanlagen
  • 45315600: Niederspannungsarbeiten
  • 31154000: Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Anpassungen an Eigenbedarfsanlagen - Autonomiezeit 72 h
    UW Giswil,
    UW Bickigen,
    UW Birr,
    UW Froloo

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % Preis (siehe Verfahrensanweisung)
25 % Auftrags- und Risikoanalyse (siehe Verfahrensanweisung)
20 % Schlüsselpersonen (siehe Verfahrensanweisung)
5 % Nachhaltigkeitsbestrebungen (siehe Verfahrensanweisung)

Für das Kriterium "Auftrags- und Risikoanalyse" muss die Anbieterin eine Mindestnote von 2 erreichen. Eine Note <2 führt zum Ausschluss vom Verfahren.

Berücksichtigte Anbieter

Solutec automation AG, Urdorf
CHF 534,336 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch
Ausschreibung vom: 22.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 52 Tage

Datum des Zuschlags:

13.06.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31 Postfach
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
yolanda.ferrandez@swissgrid.ch