Ausschreibung 1267941: ST23 Teilprojekt: Übergeordneter operativer Betrieb IP-Netz BSA
Publiziert am: 8. Juni 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA; Abteilung Digital Services (Bereich Digitale Transformation und Innovation)
Die Nationalstrassen bilden eine kritische Infrastruktur von nationaler und internationaler Bedeutung. Für den Betrieb dieser Strasseninfrastrukturen sind die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen die direkte Beeinflussung des Verkehrs auf offenen Strecken und in Tunnels und tragen massgeblich zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Strassenabschnitten bei.
Mit der Migration auf das IP-Netz BSA gemäss ASTRA Richtlinie 13040 werden zentrale, den GE übergeordnete Basisdienste (BD) und Tools notwendig, um den sicheren (IT/OT-Sicherheit und Verfügbarkeit) und effizienten Betrieb des IP-Netzes BSA zu garantieren.
Das ASTRA sucht einen externen Dienstleister, der den übergeordneten operativen Betrieb in Abstimmung mit den GE XI und IX, als lokale Betreiber der Grundinfrastruktur der Basisdienststandorte (BD A und B), und dem ASTRA als Produktmanagement IP-Netz BSA führt, optional auch für die VMZ-CH.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Vertragsvorlage in Beilage A12 |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
8. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Juni 2022 | Frist für Fragen | Bemerkungen: Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 21.06.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.06.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
5. Juli 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
13. September 2022 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK02 Erfahrung:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK03 Personelle Ressourcen:
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft 1 (Beilage A11) umschrieben erfüllen zu können.
Von den für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer der Vertragslaufzeit verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten.
EK04 Ansprechpartner Eskalation:
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Service Manager:
Der Anbieter verfügt über einen Service Manager, der eine einheitliche Dienstleistung über die gesamte Vertragsabwicklung sicherstellt.
Der Service Manager ist zudem alleiniger Ansprechpartner für alle administrativen Angelegenheiten wie z.B. für Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen, Reporting, Qualitätssicherung usw.
EK06 Serviceorganisation:
Der Anbieter verfügt über eine geeignete Serviceorganisation inkl. Service-Desk in der Schweiz, die den nötigen Support und Betrieb des vorliegenden Vorhabens mit genügend technischer Erfahrung, den notwendigen sprachlichen Kompetenzen und in der geforderten Qualität und Zeit sicherstellt.
EK07 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch und Französisch (mündlich und schriftlich) kommunizieren können.
Als Schlüsselpersonen gelten der Ansprechpartner Eskalation und der Service Manager / Betriebsleiter.
EK08 Auftragssprache:
Der Anbieter und allfällige Subunternehmer akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.
Sämtliche Unterlagen an Endkunden müssen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erstellt werden.
Technische, interne Unterlagen für Spezialisten können in Englisch erstellt werden.
EK09 Allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung:
Der Anbieter und dessen Subunternehmungen akzeptieren die allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung in der Beilage E12 und legen diese unterschrieben dem Antrag auf Teilnahme bei.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage A12 vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Qualitätsmanagementsystem:
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
EK12 Datenbearbeitung in der Schweiz:
Der Anbieter und seine Subunternehmer haben sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist untersagt und somit zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter und seine Subunternehmer im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeiten, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten (wie z.B. Ticketing, Monitoring, CMDB / Asset-Management).
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag (Beilage E11) eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Der Anbieter bestätigt, dass er über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag erfüllen zu können. Die nachfolgenden Nachweise werden auf Aufforderung des Auftraggebers eingereicht.
- Der Anbieter weist nach, dass der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre mehr als 5 Mio. CHF beträgt.
- Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland: Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde aus dem Land des Unternehmungssitzes, nicht älter als 3 Monate.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung:
Je Referenzprojekt ist eine entsprechende vollständig ausgefüllte Referenz einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Die angegebenen Referenzaufträge müssen folgende Kriterien erfüllen und nachvollziehbar dokumentieren, um hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar zu sein:
- Mindestens in 2 Referenzen wurde ein Service-Desk 7x24h in den Landessprachen D und F oder I betrieben (mind. Niveau B1).
- Mindestens 1 Referenz beinhaltet Operational Technology im Bereich Verkehr oder Energie.
Die in den nachzuweisenden Referenzen aufgeführten Objekte müssen seit mindestens einem Jahr in Betrieb genommen worden sein.
Die verlangten Referenzen müssen alle durch den Anbieter selbst erbracht worden sein.
Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.
EK03 Personelle Ressourcen:
Schriftliche Bestätigung.
EK04 Ansprechpartner Eskalation:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter.
EK05 Service Manager:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des Service Managers.
EK06 Serviceorganisation:
Bestätigung des Anbieters, dass er 24x7 Service-Desk und Systembetreuung gemäss Pflichtenheft 1 Ziff. 6 - 8 (Beilage A11) selbst erbringen kann.
Schriftliche Bestätigung, dass der Service-Desk Anfragen / Anrufe 24x7 in Deutsch und Französisch / Italienisch mindestens auf Niveau B1 entgegennehmen und bearbeiten kann.
Anmerkung: Sprachniveaus gemäss Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GeRS/CEFR).
EK07 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen auf dem Sprachniveau B2:
- Muttersprache oder
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeiter oder
- Kopien von Einstufungstests,
welche belegen, dass der Mitarbeiter das angeforderte Sprachniveau erlangt hat.
Anmerkung: Sprachniveaus gemäss Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GeRS/CEFR).
EK08 Auftragssprache:
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Allgemeine Geheimhaltungsverpflichtung:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage der unterschriebenen Geheimhaltungsverpflichtung gemäss Beilage E12.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Qualitätsmanagementsystem:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
Zertifikate müssen bei Angebotsabgabe gültig sein.
EK12 Datenbearbeitung in der Schweiz:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz unter Beilage eines Konzepts (max. 1 A4-Seiten, Arial 10), wie der Anbieter diese Anforderung sicherstellt.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde (Beilage A12)
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten, ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, auf Wettbewerbsabreden verzichten und die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: CSI Consulting AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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