Ausschreibung 1267845: (22047) 317 Redaktionssystem Diagramme in der öffentlichen Statistik
Publiziert am: 10. Juni 2022
Bundesamt für Statistik BFS, Diffusion und Amtspublikationen DIAM
Zweck dieser Ausschreibung ist der Erwerb eines Redaktionssystems für die Erstellung, Verwaltung und Verbreitung statistischer Diagramme. Das Redaktionssystem muss in der Lage sein, alle in der öffentlichen Statistik gängigen Visualisierungen in ausgezeichneter Qualität zu erstellen. Es ermöglicht Teamarbeit für bis zu 50 Redaktoren im BFS (zentralisiert und dezentral, gleichzeitiger Zugriff auf das Redaktionssystem ist möglich).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort der Auftragnehmerin. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf die Auftraggeberin übergeht, ist der Standort der Bedarfsstelle. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
10. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
24. Juni 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. Juli 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
26. Juli 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
15% | • ZK 1.1 Migration der Assets auf das neue Redaktionssystem |
15% | • ZK 1.2 Der Anbieter verfügt über Schulungsunterlagen |
10% | • ZK 2.1 Benutzeroberfläche |
10% | • ZK 2.2 Outputformat PDF |
5% | • ZK 2.3 Outputformat SVG |
5% | • ZK 2.4 Outputformat CSV |
10% | • ZK 2.5 Storytelling |
30% | ZK 3 Preis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit Lösungen für den Einsatz z.B im Verlagswesen, in Organisationen oder Statistikämtern, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen, max. 1 Seite A4.
EK04
Ansprechpartner «Alltag»
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner und eine Stellvertretung (single point of contact, SPOC), welcher bei Problemen und neuen Anforderungen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05
Ansprechpartner «Eskalation»
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner und eine Stellvertretung (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Die Ansprechpartner «Eskalation» dürfen die gleichen Ansprechpartner wie im EK04 sein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Ansprechpartner (Single Point of contact und seine Stellvertretung aus EK04 und EK05) einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich mind. B2) kommunizieren können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse dieser Schlüsselpersonen.
Die geforderten Sprachniveaus können wie folgt belegt werden:
- Muttersprache oder
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeitenden, oder
- Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeitende die angeforderten Niveaus in einer der geforderten Sprachen erlangt hat. In der aktuellen Schweizer Bildungslandschaft werden Zeugnisse mindestens auf Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis) erwartet oder
- Resultat eines unabhängigen Einstufungstests.
Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen", GER, definiert.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Garantie der Wartung
Der Anbieter verpflichtet sich, die Wartung des Redaktionssystems während der Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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