Zuschlag 1266993: N02, 120043/160082, 2TG/EP 1TG / PV und öBL BSA FB 5-6

Publiziert am: 8. Juni 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden zwei Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis unter den geeigneten Anbietern, sondern auch durch eine sehr gute Bewertung über alle Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezgl. der Anforderungen im Projekt;
35 % ZK2: Qualität des Angebots;
25 % ZK3: PREIS;

Berücksichtigte Anbieter

Amstein + Walthert Progress AG, Zürich
CHF 3,801,998

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 04.03.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 91 Tage

Datum des Zuschlags:

03.06.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1266993 N02, 120043/160082, 2TG/EP 1TG / PV und öBL BSA FB 5-6