Ausschreibung 1266183: (22058) 609 Discovery Dienstleistungen Betrieb & Engineering

Publiziert am: 2. Juni 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Zuschlagsempfänger gesucht, welcher für den Discovery und die Integration der Daten in die Atrium CMDB, die Bedarfsstellen in Form von Dienstleistungen unterstützt.
Beschaffungsvolumen Grundauftrag: CHF 1'000'000.00 exkl. MwSt.
Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 3'000'000.00 exkl. MwSt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort (On-Site) zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. Juni 2022 Publikationsdatum
2. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

16. Juni 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

12. Juli 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

18. Juli 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3'000 Punkte, 30% ZK 1.1 Engineering & Betrieb von Discovery unter Remedy 9.x oder höher
2'500 Punkte, 25% ZK 1.2 Datenmodellierung
1'500 Punkte, 15% ZK 1.3 ITIL 4 Zertifizierung
1'500 Punkte, 15% ZK 2.1 Maximaler Stundensatz für Off-Site Leistungen
1'500 Punkte, 15% ZK 2.2 Maximaler Stundensatz für On-Site Leistungen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 01 eintragen:
Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Funktionsbezeichnung.

EK 04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Akzeptanz der AGB der Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 03 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Erfahrung des Anbieters
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Discovery und CMDB welche unter Remedy 9.x oder höher eingesetzt werden, wobei das Abschlussjahr nicht länger als 2018 zurückliegen darf.
Nachweis:
Die Erfahrung ist anhand von 3 Referenzen nachzuweisen die mit den im Pflichtenheft Kap. 3.3 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
- Referenz 1: Mindestens 3'600 Stunden Erfahrung im Bereich von Engineering-Leistungen für den Discovery
- Referenz 2: Mindestens 3'600 Stunden Erfahrung im Bereich von Unterhalts- und Betriebsleistungen für den Discovery
- Referenz 3: Mindestens 3'600 Stunden Erfahrung im Bereich CMDB Engineering-Leistungen
Die Referenzen müssen durch 3 unterschiedliche Mitarbeitende in der Rolle als ICT-System-Ingenieur erbracht worden sein (Projektbeteiligung von mind. 60% über die ganze Auftragszeit), die zum Zeitpunkt der Angebotseingabe mindestens die Kompetenzstufe Senior gem. SwissICT oder höher erfüllen (vgl. Kap. 3.4 des Pflichtenheftes) und welche nach wie vor in ungekündigter und unbefristeter Stellung im Betrieb des Anbieters oder des Subunternehmers angestellt sind.
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 04 zu verwenden.
Wichtig: Hinweise im Referenzblatt sind zu befolgen.

EK 10
Leistungsfähigkeit des Anbieters
Der Anbieter weist mittels Anhang 04 nach, dass er selbst über genügend personelle Ressourcen verfügt, um den Auftrag wie im Pflichtenheft Kap. 3.3 beschrieben zu erfüllen.
- Der Anbieter weist nach, dass er nebst des in EK09 eingereichten Mitarbeitenden, über eine weitere Person verfügt, welche die Kompetenzen für Engineering-Leistungen im Discovery Umfeld erfüllt.
- Der Anbieter weist nach, dass er nebst des in EK09 eingereichten Mitarbeitenden, über eine weitere Person verfügt, welche die Kompetenzen für Leistungen für den Unterhalt & Betrieb Discovery erfüllt.
- Der Anbieter weist nach, dass er nebst des in EK09 eingereichten Mitarbeitenden, über eine weitere Person verfügt, welche die Kompetenzen für Engineering-Leistungen im Bereich CMDB erfüllt.
Als Nachweis sind nur Personen zugelassen, die zum Zeitpunkt der Angebotseingabe mindestens die Kompetenzstufe Senior gem. SwissICT oder höher erfüllen (vgl. Kap. 3.4 des Pflichtenheftes) und welche nach wie vor in ungekündigter und unbefristeter Stellung im Betrieb des Anbieters oder des Subunternehmers angestellt sind.
Nachweis:
Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums nach indem Sie in Anhang 04 "Referenzblatt" die Angaben zum Mitarbeiter (Ab Zeile 22) ausfüllen.

EK 11
Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen (vgl. Ziff. 13, Anhang 03 Rahmenvertrag).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch