Zuschlag 1265619: Service Support Dienstleistungen E-Mail Management

Publiziert am: 25. Mai 2022

Paul Scherrer Institut

Entscheid nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Das Projekt «Email Migration» war optinonaler Bestandteil der PSI Ausschreibung «Unified Communication as a Service (UCaaS). Der Entscheid, die Emails in die Microsoft Cloud zu migrieren, als Alternative zur ETHZ, wurde durch das PSI am 08.03.2022 getroffen. Swisscom war der einzige Anbieter, der die E-Mail Migration in der WTO Ausschreibung angeboten hatte und hat dafür den Zuschlag erhalten. Das Servicekonzept ist technisch verbunden mit dem Konzept der Migration in die Microsoft Cloud. Zudem ist das von der Swisscom entwickelte Konzept die einzige Alternative, um die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der ETHZ einzuhalten. Eine Nichterfüllung würde der ETHZ untragbare zusätzliche Aufwendungen aufbürden, und dem PSI zusätzliche Kosten verursachen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72611000: Technische Computerunterstützung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Swisscom (Schweiz) AG, Bern
CHF 350,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

23.05.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Paul Scherrer Institut
Forschungsstrasse 111
5232 Villigen PSI
Telefon: 41 56 310 26 52
E-Mail-Adresse:  
karin.marbot@psi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1265619 Service Support Dienstleistungen E-Mail Management