Zuschlag 1265579: F22005 - Lizenzen, Support, Wartung & Changes für Seeregulierung
Publiziert am: 25. Mai 2022
Bundesamt für Umwelt BAFU
Den Zuschlag erhält die Firma DHI WASY GmbH, Volmerstrasse 8, D-12489 Berlin, nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB da aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrages und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur diese Anbieterin in Frage kommt, und es keine angemessene Alternative gibt. Ziel und Zweck der vorliegenden Beschaffung ist die Sicherstellung des bestehenden Modellbetriebs zur Seeregulierung für die Jahre 2023 – 2030. Die Eigentumsrechte für die Standardsoftware MIKE11 gehören der Firma DHI WASY; die Eigentumsrechte für die Zusatztools liegen beim BAFU. Die bestehenden Zusatztools können nur zusammen mit der Standardsoftware von DHI WASY verwendet werden. Aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt somit nur die bisherige Anbieterin in Frage zur Weiterführung des Modelles Seeregulierung und es gibt keine angemessene Alternative. Bei einem Anbieterwechsel müssten sämtliche Zusatztools von Grund auf neu programmiert werden. Dies ist mit unverhältnismässig hohen Risiken, Kosten und grossem Zeitbedarf verbunden. Hinzu kommt, dass auch das eigentliche Modell für Fliessgewässer, Seen und Kraftwerke / Wehre neu erstellt werden müsste, was sehr hohe Kosten verursachen würde. Rund 80% der bisherigen Leistungen für Modellerstellung und Zusatztools müssten bei einem Anbieterwechsel neu erbracht werden, dafür würden rund 5 - 6 Jahre Entwicklungszeit benötigt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.05.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: EUR 1'137’958.00
- Optionen: EUR 990'969.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
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