Ausschreibung 1263413: Lifecycle Filestorage Netapp
Publiziert am: 18. Mai 2022
Bedag Informatik AG
Die Bedag betreibt in ihren Rechenzentren an zwei Standorten mehrere NetApp-Storage-Systeme für die Ablage der Datenfiles ihrer Kunden. Zusätzlich werden auch entsprechende Storage-Systeme für die Ablage der Datensicherungen betrieben. Mit dieser Ausschreibung wird ein Technologiepartner gesucht, welcher eine Infrastruktur, welche die Anforderungen aus dem Lastenheft erfüllt, liefert, installiert und über die gesamte Betriebsdauer wartet.
Mit der Zunahme der Datenmengen wachsen laufend auch die Anforderungen an die Kapazitäten, sowohl für die Primärdaten als auch für deren Sicherungen. Zusätzlich nähern sich die aktuell eingesetzten Geräte dem Ende ihres Lebenszyklus, so dass eine entsprechende technische Erneuerung mit einem vollständigen Ersatz ansteht.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
18. Mai 2022 | Publikationsdatum | |
18. Mai 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Juli 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet (Einreichungsfrist gemäss Publikation). Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. |
1. Juli 2022 | Abgabetermin 00:00 | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 01.07.2022, um 15.30 Uhr verschlossen an der unten genannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN |
5. Juli 2022 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 01.07.2022, um 15.30 Uhr verschlossen an der unten genannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Wirtschaftlichkeit |
70 | Zuschlagskriterien |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kantons und der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK); siehe www.be.ch/agb.
Es gelten
a. die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen mit Änderungen vom 15. März 2001 (IVöB; BSG 731.2-1 [SR 172.056.5]);
b. das Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2);
c. die Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21);
d. die Verordnung vom 5. November 2014 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (OÖBV; BSG 731.22); und
e. das Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).
Die Vergabestelle behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn die versprochene Leistung nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss erbracht wird, ist die Vergabestelle berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Sie behält sich für diesen Fall vor, die Leistung ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer ersten Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Ausschreibungsunterlagen und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Engehaldenstrasse 12
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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