Zuschlag 1262963: IT Dienstleistungen

Publiziert am: 23. Mai 2022

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Die Zuschlagsempfänger überzeugen sowohl hinsichtlich der qualitativen Anforderungen wie auch durch wirtschaftlich günstigste Preisangebote. Alle drei Anbieter verfügen über hervorragend qualifiziertes Personal und können sehr gute Erfahrungen in der Erbringung der geforderten Leistungen ausweisen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 7:

    Personalverleih

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK01 Kosten
65% ZK02 Qualifikation

Berücksichtigte Anbieter

Antaès Consulting SA, Petit-Lancy
CHF 1,689,600 exkl. MwSt., Rang 3

Harvey Nash AG, Zürich
CHF 1,531,200 exkl. MwSt., Rang 1

Kidston People GmbH, Zug
CHF 1,617,600 exkl. MwSt., Rang 2

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 08.02.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 92 Tage

Datum des Zuschlags:

11.05.2022


Anzahl Angebote:

16


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde nur die Feststellung beantragt werden, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Stauffacherstrasse 65/59g
3003 Bern
Telefon: 031 377 77 77
E-Mail-Adresse:  
beschaffung@ipi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1262963 IT Dienstleistungen