Ausschreibung 1260037: 410131 Submission Update Furkatunnel Gesamtlos
Publiziert am: 3. Juni 2022
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Das Projekt Update Furkatunnel hat zum Ziel, den 15'400 m langen Furkatunnel der Matterhorn Gotthard Bahn AG (MGBahn) an die gültigen Normen bezüglich der Tunnelsicherheit anzupassen. Der Ausbaustandard ist so auszulegen, dass eine Nutzungsdauer von weiteren 50 Jahren sichergestellt werden kann.
Im Tunnel ist derzeit ein Schotteroberbau mit Holzschwellen verlegt. Bestehende Fahrbahnmängel sollen durch die Oberbauerneuerung mittels Fester Fahrbahn eliminiert werden.
Die Anwendung der Festen Fahrbahn wird im gesamten Tunnel erfolgen, d.h. auch die Weichen werden als Feste Fahrbahn-Weichen vom gleichen System wie das Streckengleis ausgebildet.
Der Auftrag umfasst die Erneuerung des bestehenden Oberbaus: Ersatz des Schotteroberbaus durch Einbau von Banketten mit Kabelrohranlagen, Entwässerung, Feste Fahrbahn, Kabelumlegungen, Energieversorgung, Automation und Leittechnik, beleuchteter Handlauf (nicht abschliessend).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
3. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Juli 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
26. August 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über Simap bearbeitet |
7. Oktober 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist 2x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
12. Oktober 2022 | Offertöffnung | Das Angebot ist 2x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
1. Oktober 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis |
15% | Schlüsselpersonen |
45% | Technischer Bericht |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.
EK1: Referenzen über die Ausführung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Erstellung von Banketten in einem Bahntunnel unter Betrieb, Bausumme mind. 6 Mio. CHF) in den letzten 20 Jahren.
EK2: Referenzen über die Ausführung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Einbau einer Festen Fahrbahn in einem Eisenbahntrassee, Mindestlänge Feste Fahrbahn 2'000m) in den letzten 20 Jahren. Referenz darf auch durch einen Subunternehmer erbracht werden.
EK3: Referenzen über die Ausführung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Elektroarbeiten in einem Bahntunnel unter Betrieb mit Kabelumlegungen und einer Mindestlänge von 1’500m) in den letzten 20 Jahren.
Referenz darf auch durch einen Subunternehmer erbracht werden.
EK4: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK5: Erklärung über die Umsätze in der massgebenden Geschäftseinheit/Filiale in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens 1.5-fach so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
nicht obligatorisch
Eine Begehung fand am 31.05.2022 statt. Diese wurde auf Simap am 24.05.2022 unter Berichtigung publiziert. Ebenso wurden alle angemeldeten Bewerber auf Simap per E-Mail informiert.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Ergänzung zu Ziff. 2.5
NPK Position 993 Tunnelspezifische Elemente
Einheitspreise/Baustelleneinrichtung:
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen
zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise,
insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig.
Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands SBV) beizulegen.
Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der
Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
Vorbehalte der Bauherrschaft
Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG. Aus diesen Umständen können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Bauherrschaft behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen der Angebotsunterlagen vorzunehmen, soweit dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung gestattet ist. Diese werden allen Anbietern gleichzeitig schriftlich mitgeteilt, falls erforderlich unter Erstreckung der Angebotsfrist.
Die Anbieter sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.
Werden in den Ausschreibungsunterlagen Anforderungen aufgeführt, so müssen diese erfüllt werden, ansonsten kann das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bauherrschaft behält sich vor, die Erstreckung der Angebotsgültigkeit zu verlangen.
Widersprüche
Der Anbieter ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu machen.
Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch den Anbieter der Ausschreibungsstelle zu
melden.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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