Zuschlag 1259139: GeoBär- Weiterentwicklung
Publiziert am: 6. Mai 2022
Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Das Generalsekretariat (nachfolgend «GS») hat am 30. September 2019 die Beschaffung einer Software zur digitalen Abwicklung der Prozess- und Metadatenerfassung von Geoinformationslieferungen (GeoBär) öffentlich ausgeschrieben (simap-Meldungsnummer 1093891. Die IWF AG, Pratteln hat am 17. Januar 2020 den Zuschlag zum Gesamtpreis von CHF 353'400.00 (inkl. MwSt.) über die Laufzeit bis 31.12.2027 erhalten. Weder gegen die Ausschreibung und die Ausschreibungsunteralgen noch gegen den Zuschlag wurde eine Beschwerde eingereicht. Die Webapplikation GeoBär wird als kantonale Plattform für die Steuerung und Erfassung von Relationen und Metadaten der Produkte in der kantonalen Geodateninfrastruktur verwendet. Es können sämtliche Prozesse in GeoBär gestartet und verfolgt werden. Abhängigkeiten zwischen Produkten und spezifischen Usecasetypen werden aufgelöst und in Aufgaben überführt. GeoBär ist über diverse Schnittstellen mit anderen Systemen und Datenbanken verbunden und ermöglicht somit eine Automatisierung der Prozessabläufe von der Datenlieferung bis zu deren Publikation. Damit die Prozesse in GeoBär weiterhin wirtschaftlich, effizient und effektiv abgewickelt werden können, beschafft der Kanton die betrieblich notwendigen Weiterentwicklungen der bestehenden Webapplikation GeoBär. So wird eine verlässliche und fristgerechte Bearbeitung der Produkte in der kantonalen Geodateninfrastruktur ermöglicht und die angebundenen Schnittstellen können weiterhin bedient werden. Zudem wird eine Option zur Verlängerung des bestehenden Wartungs- und Supportvertrag von drei (3) Jahren beschafft. Aufgrund der bestehenden Applikation GeoBär kann die Erweiterung und Ergänzung zur Aufrechthaltung der Kontinuität der Dienstleistung ausschliesslich der IWF AG erteilt werden (IVöB Art. 21 Abs. 3, lit. e). Gemäss 21 Abs. 3, lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, BSG 731.2-1) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann. Die mit diesem Zuschlag vergebenen Leistungen, betreffen dieselbe Software und dasselbe Projekt und sind untrennbar mit dem Grundauftrag zusammen, sodass nur die IWF AG für die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten kann. Zur langfristigen Sicherung der Funktionalitäten von Geobär wird rechtzeitig ein Projekt zur Beschaffung einer Applikation der Prozess- und Metadatenerfassung von den Produkten der kantonalen Geodateninfrastruktur mittels Ausschreibung im offenen Verfahren stattfinden. Die Einführung einer neuen Lösung wird den Service Geobär spätestens auf Ablauf dessen Verträge erfolgen. Die Ausschreibung wird auf ebendieser Plattform veröffentlicht.
Aus den genannten Gründen ist die freihändige Vergabe vorliegend zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.04.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Rechtsamt, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
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