Ausschreibung 1258939: 1191 DPL Beschaffung
Publiziert am: 29. April 2022
BLS AG
Zur Unterstützung der digitalen Beschaffungstransformation innerhalb der gesamten BLS soll eine neue cloud-basierte Digitale Procurementlösung (DPL) eingeführt werden, welche die operativen Bestell- und Rechnungsprozesse sowie die strategischen Prozesse des Lieferanten-, Ausschreibungs-, Vertrags- und Warengruppenmanagements abdeckt. Die BLS ermittelt den geeignetsten Hersteller für die Konzeption, die Realisierung, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer integrierten DPL (Best-of-Suite-Ansatz), welche die aufgeführten operativen und strategischen Prozesse abdecken kann. Der Hersteller stellt nach erfolgter Projektabnahme den Betrieb seiner Cloudlösung sicher und verantwortet ebenfalls deren Support und kontinuierliche Weiterentwicklung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. April 2022 | Publikationsdatum | |
29. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. Mai 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet (Einreichungsfrist gemäss Publikation). |
26. Mai 2022 | Abgabetermin 00:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Anträge auf Teilnahme berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge auf Teilnahme werden ohne weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und retourniert. |
30. Mai 2022 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Anträge auf Teilnahme berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge auf Teilnahme werden ohne weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und retourniert. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2031 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
keine
Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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