Vorankündigung 1257475: RFI Mobilitätsanalyse
Publiziert am: 4. Mai 2022
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Die Marktabklärung richtet sich an Mobilfunkanbieter und weitere interessierte Firmen, welche über Mobilitätsdaten für die ganze Schweiz verfügen, aber auch an Unternehmungen, welche als Generalunternehmung (GU) zusammen mit Mobilitätsdatenanbietern Gesamtlösungen entwickeln und anbieten können (Provider). Unter Mobilitätsdaten wird folgendes verstanden: Möglichst präzise, vollständig anonymisierte Schätzungen für die Anzahl Personen (Personengruppen grösser 20) in einem definierten Raum sowie deren Mobilitätsverhalten (von einem Raum in einen anderen Raum). Die Schätzungen sollen auf nahezu in Echtzeit gemessenen Daten basieren, die (sofern keine Vollerhebung möglich ist) auf die in der Schweiz anwesenden Personen hochgerechnet werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) möchte mit diesen Daten die Qualität der Entscheidungsfindung (Umfang und Art der Massnahmen) sowie die laufende Lagebeurteilung der Behörden im Notfall- und Krisenmanagement verbessern, mit dem Ziel, die Bevölkerung rascher und geografisch präziser zu schützen. Mit dem RFI verfolgt das BABS folgende Zielsetzungen: 1. Abklärung der Interessenslage und möglicher Zusammenarbeitsformen mit den potenziellen Firmen in der Schweiz: a. Welche Bereitschaft besteht, Dienste für die Mobilitätsanalyse anzubieten (als GU oder Datenlieferant)? 2. Aus den Resultaten des vorliegenden RFI sollen: a. Aussagen zur inhaltlichen Machbarkeit und den möglichen Umsetzungsvarianten und Systemarchitekturen sowie zu den zugehörigen Kosten abgeleitet werden;
b. Welche Firmen können welche Rollen übernehmen (GU, Entwickler, Datenlieferanten, Betreiber)?
c. Welche Anforderungen können unter welchen Bedingungen umgesetzt werden?
d. Welche gewünschten Dienste und Daten werden von welcher Firma bereits angeboten oder werden zukünftig bereitgestellt?
e. In welcher Form und unter welchen Rahmenbedingungen könnten die Informationen zur Verfügung gestellt werden (bspw. als Dienste oder als Rohdaten?)
b. das spätere Ausschreibungsdesign evaluiert werden können.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Weitere Informationen
Dieser RFI dient ausschliesslich dem Zweck der Informationsgewinnung und der Planung von eventuellen weiteren Phasen. Das vorliegende Dokument darf weder im Sinne eines Request for Quotation (RFQ) oder Request for Proposal (RFP) aufgefasst werden, noch als Zusicherung, dass solche durchgeführt werden.
Das BABS ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, im vorliegenden Verfahren nicht beachten. Der RFI verpflichtet das BABS zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung. Die Firmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BABS für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und für zur Verfügung gestellte Dokumente der Firmen keine Entschädigung leisten wird bzw. die Firmen diese Kosten selbst zu tragen haben.
Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist absolut unverbindlich.
Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss vom einem RFQ und RFP, falls solche zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden sollten. Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer beschaffungsrechtlichen Vorbefassung hinsichtlich einer späteren öffentlichen Ausschreibung.
Eine allfällige öffentliche Ausschreibung setzt noch weitere Entscheide voraus. Dies gilt auch für eine mögliche Realisierung, welche voraussichtlich nicht vor 2023 erfolgen wird.
Guisanplatz 1B
3003 Bern
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