Zuschlag 1257283: COVID Finanzhilfen Unterstützungsleistungen
Publiziert am: 13. April 2022
Bundesamt für Sport BASPO
Im Rahmen der Konzeption und Abwicklung der COVID-19-Hilfspakete im Sport musste das BASPO Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen beschaffen. Aufgrund Dringlichkeit wurden die der vorliegenden Zuschlagspublikation zugrundeliegenden Dienstleistungen ursprünglich mittels Einladungsverfahren im Jahre 2020 beschafft und unter Vertrag genommen. Da der Vergabewert im WTO-Bereich lag, hätte eine Zuschlagpublikation auf www.simap.ch erfolgen müssen, was versehentlich unterblieb und von der departementsinternen Revision gerügt wurde. Der entsprechende Bericht hält fest, dass die fraglichen Leistungen aufgrund des erheblichen Zeitdruckes kaum mittels einem ordentlichen Ausschreibungsverfahren hätten vergeben werden können, aus Transparenzgründen aber eine Publikation angezeigt gewesen wäre. Aufgrund der andauernden Pandemiesituation und der damit einhergehenden Verlängerungen der Hilfspakete sind im publizierten Zuschlag Folgeaufträge im geschätzten Wert von CHF 900'000 enthalten, die zwecks Vermeidung von unverhältnismässigen Aufwänden der ursprünglichen Dienstleistungserbringerin zugeschlagen werden sollen. Es handelt sich um Leistungen im Zusammenhang mit der Überprüfung der mit den Hilfsgeldern verbundenen Auflagen und dem fortlaufenden Monitoring über die Hilfspakete. Ein Wechsel der Anbieterin für die Folgeaufträge würde zu unverhältnismässigen Aufwänden und Zeitverzögerungen führen. Eine neue Anbieterin müsste sich von Grund auf mit dem Gesamtsystem der COVID-Hilfspakete im Sport und seinen Ausgestaltungen vertraut machen, was zu substantiellen Mehrkosten und erheblichen Schwierigkeiten angesichts der Inkohärenzgefahren führen würde.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB erhält die Firma PwC.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.01.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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