Ausschreibung 1256795: (22159) 620 Inkjet Einzelblattsystem

Publiziert am: 14. April 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zur geplanten Beschaffung von mehreren Einzelblatt Produktions-Inkjetprintsystemen, inkl. Zubehör (Broschüren Bookletmaker) mit entsprechender Wartung und Pflege durch das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30232150: Tintenstrahldrucker
  • 30232100: Drucker und Plotter
  • 42991200: Druckmaschinen
  • 79811000: Digitaldruck
Gruppen:
  • IT: IT
  • P: Druck
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • P-P: Druck
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. April 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. Mai 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

24. Mai 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

30. Mai 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
500 Punkte / 5% ZK01.01 Zerknittertes Papier ausgesteuert
400 Punkte / 4% ZK01.02 Nicht korrekt geschnittenes Papier ausgesteuert
100 Punkte / 1% ZK01.03 Beschnitt ohne Produktionsunterbruch abtransportiert
500 Punkte / 5% ZK01.04 Gemischte Medien bei maximaler Geschwindigkeit und Qualität
250 Punkte / 2.5% ZK01.05 Passgenauigkeit
250 Punkte / 2.5% ZK01.06 Verarbeitung von ungestrichenem Papier
250 Punkte / 2.5% ZK01.07 Verarbeitung von satiniertem Papier
500 Punkte / 5% ZK01.08 Reaktionszeit
100 Punkte / 1% ZK01.09 Tintenverbrauch Auswertung
200 Punkte / 2% ZK01.10 Schmuckfarben
200 Punkte / 2% ZK01.11 Lärmemission
500 Punkte / 5 % ZK01.12 Testfall Volkszählung
1000 Punkte / 10% ZK01.13 Testfall V5 FOGRA39
500 Punkte / 5 % ZK01.14 Testfall Lueften
750 Punkte / 7.5% ZK01.15 Testfall Personalmarketing
1000 Punkte / 10% ZK01.16 Testform Spezial
3000 Punkte / 30% ZK01.17 Preis des Artikels gemäss Bewertung
10'000 Punkte / 100% Gesamt

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK03
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Die Tabelle in Anhang 1 ist mit den geforderten Informationen (Name, Vorname, Tel.-Nr., Mailadresse, Funktionsbezeichnung SPOC und Stellvertretung SPOC) auszufüllen.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK06
Gewährleistung der Qualität
Der Anbieter bestätigt hiermit, dass während der gesamten Vertragslaufzeit sämtliche Dokumente mindestens in derselben Qualität wie im Zuge der Angebotseingabe für die verlangten Bemusterungen (vgl. Anforderungen an die Bemusterungen TS01.53 – TS01.57 und die dazugehörigen Bewertungen deren Qualität in den ZK01.12 – ZK01.16) gedruckt werden können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK07
Lieferbereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass das erste Inkjet Einzelblattsystem grundsätzlich ab Bestelldatum innert 16 Wochen ausgeliefert und in Betrieb genommen werden kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK08
Servicekonzept
Der Anbieter liefert zusammen mit seinem Angebot ein Servicekonzept von max. 4 Seiten ein, welches seine Serviceorganisation und seine Personalsituation (Anzahl und Ausbildungsstand Servicetechniker, nachgewiesen mit Schulungszertifikat) aufzeigt und wie er mit dieser die im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen, speziell zur Reaktions- und Wiederherstellungszeit wie auch zur Verfügbarkeit erfüllen wird. Zudem hat das Konzept zu zeigen, dass die eingesetzten Servicetechniker Deutsch sprechen.
Nachweis
Schriftliches Konzept von max. 4 Seiten.

EK09
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK10
Gesamtverantwortung für das Projekt
Der Anbieter bestätigt, die alleinige Gesamtverantwortung für das Projekt i. S. eines Generalunternehmers zu übernehmen; er wird alleiniger Vertragspartnerin des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK11
Beschaffung Nachfolgemodell
Der Anbieter akzeptiert mittels schriftlicher Bestätigung was folgt:
Läuft während der Vertragsdauer ein Modell eines Drucksystems aus, kann dieses durch das Nachfolgemodell nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen ersetzt werden:
- Das Nachfolgemodell darf den im vorliegenden Verfahren offerierten Gesamtpreis nicht überschreiten;
- Es hat alle in der vorliegenden Ausschreibung sowie den dazugehörigen Unterlagen bekannt gegebenen Technischen Spezifikationen mindestens gleichermassen zu erfüllen wie das Vorgängermodell.
Der schriftliche Nachweis der kumulativen Erfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen obliegt dem Zuschlagsempfänger. Eine erneute WTO-Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls dem Zuschlagsempfänger dieser Nachweis nicht gelingt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK12
Information
Der Anbieter bestätigt, den Auftraggeber rechtzeitig unaufgefordert zu informieren über:
• bekannte Mängel bzw. Störungen (wie betreffend Sicherheit, Hardware oder Software)
• entsprechend geplante Lösungen
• vorhandene oder notwendige Security-Patches und Software Updates und dergleichen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK13
Haftpflichtversicherung
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft und Fähigkeit, im Falle der Zuschlagserteilung eine der vorliegenden Art und dem Schadensrisiko entsprechend angemessene Haftpflichtversicherung abzuschliessen und den diesbezüglichen Nachweis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beizubringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK14
Neuprodukte / „Rebuilt“ oder „Refurbished-Produkte
Der Anbieter bestätigt, ausschliesslich Systeme inkl. Zubehör in der Eigenschaft von Neuprodukten anzubieten und zu liefern, sogenannte „Rebuilt“- oder „Refurbished“- Produkte (d.h. erneuert, umgebaut, wieder hergestellt, umstrukturiert, u. dgl.) sind nicht erlaubt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK15
EG Konformitätserklärung (EG Richtlinie 2006/42)
Der Anbieter bestätigt, dass er die EG Richtlinie 2006/42 betreffend den zu beschaffenden Systemen eingehalten wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK16
Reaktionszeit nach Störungsmeldung
Der Anbieter bestätigt, dass die Störungsmeldung innerhalb einer Stunde elektronisch (E-System, E-Mail) bestätigt wird. Die Reaktionszeit (Techniker vor Ort) nach Störungsmeldung von längstens 3 Stunden Aufnahme der Störungsbehebung innerhalb der normalen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr) sowie eine Störungsbehebung innerhalb 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Störungsmeldung.
Musterbeispiel:
Störungsmeldung am 25.10.2021 10:00
Späteste Aufnahme Störungsbehebung 25.10.2021 13:00
Störungsbehebung spätestens abgeschlossen 26.10.2021 10:00
Die Reaktions- und Störungsbehebungszeit wird durch die offiziellen Feiertage des Kantons Bern unterbrochen. Offizielle Feiertage des Kantons Bern:
• Neujahr 1. Januar / Berchtoldstag 2. Januar
• Karfreitag / Ostermontag
• Auffahrt
• Pfingstmontag
• Bundesfeiertag 1.August
• Weihnachten 25./26. Dezember
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK17
Nachweis der telefonischen Erreichbarkeit, Mail oder E-System
Der Anbieter bestätigt, die telefonische Erreichbarkeit eines technischen Supports während der normalen Arbeitszeit, Montag bis Freitag 06:00 – 18:00 Uhr (Ausnahme Feiertage Kanton Bern). Dieser Telefonanschluss muss eine Business Line (keine Warteschlaufe, kein 1st Level Support) sein und über eine schweizerische Telefonnummer in deutscher Sprache erreichbar sein (keine 0900 Nummer), Verrechnung höchstens zum üblichen Ortstarif.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK18
Test durch Evaluationsteam mit zusätzlichen Fachexperten
Der Anbieter akzeptiert das in Ziffer 3.5.15 des Pflichtenhefts aufgeführte Vorgehen zum Testverfahren des Qualitätstests vorbehaltlos.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK19
Beschaffung weitere Printsysteme
Der Anbieter bestätigt, dass die Beschaffung weiterer Printsysteme durch den Auftraggeber unter der Voraussetzung erfolgen wird, dass das jeweils erste abgerufene und gelieferte System erfolgreich abgenommen werden kann. Das BBL ist nicht verpflichtet weitere Systeme zu beschaffen, falls die Abnahmeprüfung scheitern sollte.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK20
Erbringung von ergänzenden Unterstützungsleistungen
Der Anbieter ist bereit, ergänzende Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Netzwerk- und Informatikspezialisten nach allfälligem ergänzenden Bedarf des Auftraggebers zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK21
Ausbau Speichermedien
Der Anbieter akzeptiert mittels schriftlicher Bestätigung was folgt:
Der Anbieter baut die nicht flüchtigen Speichermedien des Drucksystems beim Abbau aus, übergibt dem BBL die Datenträger und verschafft ihr damit das Eigentum daran.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK22
Rechnungsprozess/Rechnungsstellung
Der Anbieter bestätigt, dass er den Rechnungsprozess/ Rechnungsstellung gemäss Pflichtenheft Ziff. 3.5.18 akzeptiert.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK23
Techniker
Der Anbieter bestätigt, dass die Techniker sich mit den gelieferten Systemen auskennen und sie in der Lage sind, durch fundiertes Wissen alle möglichen Störungen zu beheben. Sowie die Mitarbeiter des Auftraggebers bei der Fehlerbehebung zu unterstützen. Zusätzlich können die Techniker auch zu Pikettbereitschaft oder Piketteinsätzen aufgeboten werden. Die Pikettbereitschaft muss am Wochenende und an allgemeinen Feiertagen von 06:00 – 18:00 zugesichert werden. Diese werden dem Zuschlagsempfänger 5 Arbeitstage zum Voraus angekündigt.
Die Piketteinsätze müssen am Wochenende und an allgemeinen Feiertagen von 06:00 – 18:00 geleistet werden. Diese werden dem Techniker am Tag des Piketteinsatzes telefonisch direkt angekündigt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK24
Analytiker
Der Anbieter bestätigt, dass die Analytiker die Fähigkeit besitzen, das Gesamtsystem (Printer, Zubehör und IT-Umgebung) zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Dienste werden z.B. für individuelle Software-Programmierung oder zur Behebung komplexer Probleme in Anspruch genommen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

EK25
Leistungsbeurteilung mittels Ampelsystem
Der Anbieter bestätigt, dass er die Leistungsbeurteilung mittels Ampelsystem gemäss Pflichtenheft Ziff. 3.5.17 akzeptiert.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1256795 (22159) 620 Inkjet Einzelblattsystem