Zuschlag 1256403: Ablösung des aktuellen Schweizerischen Herkunftsnachweissystems

Publiziert am: 8. April 2022

Pronovo AG (Tochtergesellschaft der Swissgrid AG)

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Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72262000: Software-Entwicklung
  • 72263000: Software-Implementierung
  • 72211000: Programmierung von System- und Anwendersoftware
  • 72220000: Systemberatung und technische Beratung
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 72210000: Programmierung von Softwarepaketen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Neues SGS:

    Ablösung des bestehenden Schweizerischen Herkunftsnachweissystems durch ein neues System sowie dessen Betrieb und Weiterentwicklung


Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% Preis laut Preisblatt
30% Implementierungs- und Dienstleistungspartner
35% Lösung
10% Präsentation

Berücksichtigte Anbieter

Grexel Systems Oy, Helsinki, FI
CHF 2,731,150 - CHF 9,609,800 exkl. MwSt., Der veröffentlichte Preis beinhaltet CHF 1 Million (ohne MWSt.) für die Optionen von Los 1.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 21.10.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 169 Tage

Datum des Zuschlags:

08.04.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Pronovo AG (Tochtergesellschaft der Swissgrid AG)
Dammstrasse 3
5070 Frick
Telefon: +41 58 330 20 10
E-Mail-Adresse:  
emanuel.fuss@pronovo.ch