Ausschreibung 1255697: ICT-Personalverleih IV
Publiziert am: 3. August 2022
Führungsunterstützungsbasis FUB
Für die Sicherstellung der Projektarbeiten, Betriebsübergaben und den Betrieb bestehender und neuer Kernleistungen der FUB, werden externe Personalressourcen im Bereich Betrieb und Kundenservices benötigt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. August 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. August 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 26.08.2022 zu stellen. |
12. September 2022 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "Personalverleih FUB. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
15. September 2022 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "Personalverleih FUB. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine gültige Betriebssicherheitserklärung verfügt oder einwilligt, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.
E2 Vertrag
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertrags (Beilage A1 der Ausschreibungsunterlagen) inkl. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen (Annex I des Vertrags) mit der nachstehenden Ergänzung / Anpassung / Derogation.
Ergänzung / Anpassung / Derogation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziffer 12 AGB) und Haftung (Ziffer 20 AGB) werden die AGB für diesen Auftrag an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Anbieter haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche der Bedarfsstelle angeboten werden. Zudem haftet der Anbieter nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Auftragnehmer verursacht, sei es im Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf diesen Auftrag keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih , sowie der dazugehörigen Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih . Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Vertrag.
E3 Bewilligung für den Personalverleih
Der Anbieter bestätigt, für einen Personalverleih über eine eidgenössische Betriebsbewilligung vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih oder eine gleichwertige kantonale Betriebsbewilligung.
E4 Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass die angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar nach dem Zuschlagsentscheid im Abrufverfahren vertraglich an den Anbieter gebunden sind (Arbeitsverhältnis, so dass deren sofortige Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist).
E5 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über Erfahrung betreffend Personalverleih im Informatikumfeld und weist die Erfahrung mittels zwei (2) Referenzen in den letzten drei (3) Jahren nach. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Charakteristik erfüllt wird:
• Verleih von zwei (2) Profilen gemäss Auflistung in Teil A, Kapitel 3.1 (losunabhängig)
• Die verliehenen Profile entsprechen zwei (2) der geforderten Kompetenzstufen (Professional, Senior, Expert).
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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