Ausschreibung 1255523: (22027) 620 Unterstützung zentrale öffentliche Beschaffung

Publiziert am: 11. April 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Es sollen maximal 3 strategische Partner gefunden werden, welche bei den Bedarfsstellen der Bundesverwaltung und bei der Beschaffungsstelle BBL ab 2022 Beschaffungsprojekte und Ausschreibungen nach BöB/VöB kompetent, sorgfältig und rechtskonform begleiten/leiten. Die Aufträge werden sich somit entweder auf ein konkretes Ausschreibungsverfahren oder eine konkrete Aufgabenstellung im Zusammenhang mit geplanten Ausschreibungen beziehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Fellerstrasse 21, 3003 Bern
Abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag, in der Regel im betroffenen Amt im Raum Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79418000: Beschaffungsberatung
  • 79410000: Unternehmens- und Managementberatung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. April 2022 Publikationsdatum
11. April 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. April 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

24. Mai 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

30. Mai 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2000 Punkte / 20% ZK 1 Erfahrung in öffentlichen (auf simap publiziert) überschwelligen Beschaffungen
1000 Punkte / 10% ZK 2 Erfahrung mit überschwelligen freihändigen Vergaben
1000 Punkte / 10% ZK 3 Erfahrung in unterschwelligen Beschaffungen
1000 Punkte / 10% ZK 4 Fachkompetenz in der Vermittlung von Wissen im Bereich öffentliche Beschaffung
2000 Punkte / 20% ZK 5 Zertifizierung öffentliche Beschaffung
3000 Punkte / 30% ZK 6 Stundenansatz für die Leistungen gem. Anhang 02 detaillierter Leistungsbeschrieb

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK03
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK04
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK05
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 04_Rahmenvertrag vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Leistungserbringung vor Ort
Bereitschaft, die Leistungserbringungen für die Verwaltungseinheiten des Auftraggebers wenn nötig und nach Vereinbarung an den jeweiligen Standorten in der Schweiz zu erbringen, sofern dies im Einzelabruf gefordert wird.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellen und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Geheimhaltungsvereinbarung
Der Anbieter akzeptiert
die Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 1 im Entwurf Einzelvertrag),
die Unbefangenheitserklärung (Anhang 2 im Entwurf Einzelvertrag),
die Vertraulichkeitserklärung (Anhang 3 im Entwurf Einzelvertrag),
vorbehaltslos. Der Anbieter ist zudem bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers, die zum Einsatz vorgesehenen Personen, sowie der Anbieter selbst, nach Abschluss des Einzelvertrags, unterzeichnen zu lassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz.

EK09
Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Führung der Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK12
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Sprachkenntnisse
a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
b )Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich mit Französisch-, Italienisch- oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
c) Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Kernkompetenz
Der Anbieter bestätigt und erbringt den Nachweis, dass das Thema der öffentlichen Beschaffung gemäss BöB eine Kernkompetenz oder der Unternehmenszweck ist.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und Nachweis: Der Anbieter dokumentiert nachvollziehbar (Firmenzweck gemäss zefix und/oder Geschäftsorganigramm und/oder Beschrieb) welches den Fokus nachweist.

EK15
Erfahrung
Der Anbieter bestätigt und erbringt den Nachweis, dass er über genügend Erfahrung in öffentlichen Beschaffungsprojekten, sowie der Verantwortung für eine kompetente und rechtskonforme Leitung/Führung des ganzen Projektzyklusses einer überschwelligen Ausschreibung (im Offenen oder Selektiven Verfahren) gemäss dem Beschaffungsprozess nach BöB verfügt.
Nachweis:
Der Anbieter dokumentiert drei Beschaffungsreferenzen in den letzten 3 Jahren, gemäss Beilage 1b (Projektreferenzen)
- Es werden nur Projektreferenzen bewertet die vom Anbieter unterschrieben sind und in der Spalte "Angaben der Anbieter" dieses Kriteriums referenziert ist. In der Referenz muss hervorgehen, dass der gesamte Projektzyklus (Von Verfahrenswahl - Vertragsabschluss) geleitet wurde.
Referenzauskünfte der Bundesverwaltung werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich Ihre Zustimmung (gem. Beilage 1b (Projektreferenzen) zur Auskunftserteilung gegeben haben.
- Folgende Angaben müssen in der Beschreibung der Projektreferenz ersichtlich sein:
a) Ausschreibungsvolumen
b) Titel der Ausschreibung gemäss www.simap.ch
c) Publikationsdatum und Publikationsnummer gemäss www.simap.ch
d) Vollständige Angaben zum Auftraggeber
- Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren.

EK16
Schulung der Prozesse
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft, an der ca. 4 stündige BBL Schulung der Prozesse teilzunehmen. Die dafür benötigte Zeit geht auf Kosten des Anbieters. Nur Mitarbeiter welche die BBL Schulung der Prozesse besucht haben, können für konkrete Abrufe eingesetzt werden. Eine Ausnahmebewilligung pro Fall kann bei der Beschaffungsstelle eingeholt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK17
Weiterbildung
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft, auf eigene Kosten, die eingesetzten Mitarbeitenden mindestens im Modul 1 des Vorbereitungskurses zum eidg. Fachausweis «Spezialist/-in öffentliche Beschaffung» inkl. erfolgreich absolviertem Kompetenznachweis weiterbilden zu lassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch