Zuschlag 1255265: BKS-1325
Publiziert am: 5. April 2022
Bundesamt für Statistik
Der Zuschlag erhält die Firma EBP Schweiz AG, als einzige Anbieterin. Schliesst man den Preis aus
der Evaluation aus, erweist sich das Angebot durch die Erreichung von über 95% der
Gesamtpunktezahl, als sehr hochstehend.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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1000pkt | ZK 1 - Qualität der Offerte, technisch |
600pkt | ZK 2 - Gesamtpreis der Offerte wie in Kap. 6.3 beschrieben |
500pkt | ZK 3 - Niveau der Expertise in der Leitung von Studienprojekten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung |
100pkt | ZK 4 - Niveau der Expertise in der Erstellung einer Ökosystemrechnung gemäss SEEAEA |
100pkt | ZK 5 - Niveau der Expertise in der Erstellung von Umweltkonten gemäss SEEA |
100pkt | ZK 6 - Niveau der Expertise in der Erstellung von geografischen Informationssystemen (GIS) im Bereich Umwelt oder Wald |
100pkt | ZK 7 - Niveau der Expertise in der Untersuchung der Biodiversität, der ökologischen Prozesse und der biotischen Interaktionen im Wald |
100pkt | ZK 8 - Niveau der Expertise in der Untersuchung des Einflusses der - insbesondere multifunktionellen - Waldbewirtschaftung auf die Waldökosystemleistungen |
100pkt | ZK 9 - Niveau der Expertise in der Messung von Waldökosystemleistungen |
100pkt | ZK 10 - Niveau der Expertise in der Messung der Kohlenstoffsequestrierung durch die Ökosysteme |
100pkt | ZK 11 - Niveau der Expertise in der monetären Bewertung von Ökosystemleistungen und – beständen |
100pkt | ZK 12 - Engagement für die nachhaltige Entwicklung 100 Punkte |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.04.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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