Ausschreibung 1254661: (22061) 805 Energieberatung für KMU (PEIK)

Publiziert am: 5. April 2022

Bundesamt für Energie BFE

Ausgeschrieben wird die Führung und der Betrieb der «Geschäftsstelle Energieberatung für KMU (PEIK)», welche über fachliches Know-how in den folgenden Bereichen verfügt:
• Geschäftsstellenführung
• Administration
• IT: Datenpflege und Auswertungen aus existierenden Tools (CRM, Energieberatungstools, Webseite usw.)
• Finanzen/Controlling
• Marktbearbeitung und Kommunikation, strategisches und operatives Marketing im Bereich B2B inkl. Social Media
• Neukundengewinnung und Akquise
• Weiterbildung und Akkreditierung von Energieberatenden
• Partnerschaftsmanagement und Netzwerkbildung
Es wird ein Generalunternehmen gesucht, das zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen und verlangten Kompetenzen Verträge mit Subunternehmen abschliesst. Angebote aus dem Personalverleih sind nicht zugelassen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 72300000: Datendienste
  • 80500000: Ausbildung
  • 80522000: Schulungsseminare
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. April 2022 Publikationsdatum
5. April 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

29. April 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

25. Mai 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juni 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte / 30% ZK01 Angebotspreis
1600 Punkte / 16% ZK02 Gesamtkonzept
1500 Punkte / 15% ZK03 Erfahrung im Energiebereich
1000 Punkte / 10% ZK04 Erfahrung im B2B-Marketing
1000 Punkte / 10% ZK05 Sicherstellung Kompetenzen der Mitarbeiter im Bereich Marketing
1500 Punkte / 15% ZK06 Anbieterpräsentation
400 Punkte / 4% ZK07 Qualität des Angebots

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung Energieberatung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Energieberatung. Dabei können zwei Referenzprojekte der letzten fünf Jahre vorgewiesen werden, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität (Energieberatung) vergleichbar sind.
Diese können ebenfalls durch ein Subunternehmen vorgewiesen werden.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Erfahrung Marktbearbeitung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Marktbearbeitung, Kommunikation und Neukundengewinnung. Dabei können pro Sprachregion zwei Referenzprojekte der letzten zwei Jahre aus dem B2B-Bereich vorgewiesen werden, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Insgesamt sind somit sechs Referenzprojekte einzureichen, diese können ebenfalls durch ein Subunternehmen vorgewiesen werden.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Konkret werden folgende Personen verlangt:
- GL01: mindestens acht Personen
- GL02: mindestens fünf Personen
- GL03: mindestens zwei Personen
Zudem wird pro Grundleistung ein SPOC designiert, welcher für die Kommunikation innerhalb des Teams verantwortlich ist.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Übersicht (Anhang 6) der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen inkl. deren Sprachkenntnisse und vorgesehenen Rollen.

EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK08
Abrechnung
Der Anbieter bestätigt, dass in der Abrechnung klar ist, welche Rolle welche Aufgaben ausgeführt hat.
Alle Schaltkosten (Drittkosten) laufen über den Zuschlagsempfänger, beziehungsweise werden vom Zuschlagsempfänger in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die einzelnen Rechnungen pro Leistung der Gesamtkostenrechnung als Anhang beigelegt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Kooperation mit bestehenden Partner
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit Partnern des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Koordinationssitzungen
Der Anbieter bestätigt, pro Jahr insgesamt fünf Tage für Koordinationssitzungen mit dem BFE einzuplanen.
Zusätzlich müssen monatliche Statusreports per Videokonferenz (Zeitrahmen 60 Minuten) eingeplant werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht bereitstellen/veröffentlichen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Qualitätssicherung der Übersetzungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Qualitätssicherung aller Übersetzungen, welche im Rahmen der Kommunikationsaktivitäten anfallen, gewährt.
Konkret heisst das, dass bei allen Übersetzungen ein professionelles Lektorat durchgeführt wird.
Nachweis
Als Nachweis gibt der Anbieter den Namen des Subunternehmens für Lektorate an.

EK15
Bestätigung des Leistungsbeschriebs
Der Anbieter bestätigt, den Leistungsbeschrieb aus dem Pflichtenheft vollumfänglich zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter bestätigt, dass der Vertragsentwurf (Anhang 9) vollständig und vorbehaltslos akzeptiert wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1254661 (22061) 805 Energieberatung für KMU (PEIK)