Zuschlag 1253845: EDAS, Proc ID193277
Publiziert am: 5. April 2022
Swissgrid AG
Die Zuschlagsempfängerin überzeugt hinsichtlich der Erfüllung aller Muss-Kriterien, wie auch durch den wirtschaftlich günstigsten Preis. Im Sinne eines guten Preis/Leistungsverhältnises sind auch die weiteren Zuschlagskriterien gut erfüllt worden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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25% | ZK1 Preis |
25% | ZK2 Erfüllung der Anforderungen |
22% | ZK3 Qualität der Lösungskonzepte |
15% | ZK4 Anbieterpräsentation |
10% | ZK5 Qualität der Referenzprojekte |
3% | ZK6 Vorbehalte zu Vertragsentwurf, AGB und SLR |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.03.2022
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Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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