Zuschlag 1253515: F22148 - IT-Services für Arbeitsplatzsysteme Bundesasylzentren
Publiziert am: 25. März 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Aufgrund der humanitären Krise im Russland-Ukraine-Konflikt rechnet das SEM damit, dass in naher Zukunft mehrere zehntausend Menschen in der Schweiz Schutz suchen könnten. Um diese hohe Zahl an Registrationen in den Bundesasylzentren bewältigen zu können, hat das SEM unter anderem dringlichen Bedarf an zusätzlichen IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit den dortigen Arbeitsplatzsystemen, die bislang vom Rahmenvertragspartner Bechtle erbracht wurden. Um diesen unvorhergesehenen und dringlichen Mehrbedarf zu decken, soll der bestehende Vertragspartner berücksichtigt werden, denn jedwede zeitliche Verzögerung in der Sicherstellung der Leistungen des SEM betreffend die Aufnahme schutzsuchender Personen aus der Ukraine ist in der aktuellen Phase des Kriegsgeschehens nicht verantwortbar und wäre insbesondere für die schutzsuchenden Personen unzumutbar sowie für die humanitäre Schweiz mit einem hohen Reputationsschaden verbunden. Die Beschaffung der erforderlichen Leistungen im Wettbewerb ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit und Kurzfristigkeit des Bedarfs zeitlich nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund erhält die Firma Bechtle Schweiz AG den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. d BöB, weil sie in der Lage ist, die erforderlichen Leistungen kurzfristig zu erbringen, und im Rahmen vorangehender Projekte die berufliche und technische Leistungsfähigkeit sowie das erforderliche Knowhow für die Fachthematik unter Beweis gestellt hat.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.03.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 946'521.45
- Optionen: CHF 3'155'071.50
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
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Telefon: +41 58 465 50 03
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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