Zuschlag 1253201: N09.72 Simplon Süd EP Gabi, PV-Mandat für Umfahrung-Notbrücke

Publiziert am: 28. März 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB
Die Ausschreibung der für die Erstellung der Umfahrungsstrasse notwendigen Planerleistungen im offenen Verfahren gemäss Schwellenwerten würde den Start der sich auf dem kritischen Pfad befindenden Aktivität «Projektierung Umfahrungsstrasse» um ca. 6 Monate verzögern - die Durchführung der im Beschaffungshandbuch (9. Auflage) definierten Schritte gemäss Ziffer 12.1 benötigen für ein offenes Verfahren mindestens 4 Monate (vgl. dazu Ziffer 17.3), die Erstellung des zu publizierenden Pflichtenhefts benötigt 1 bis 2 Monate.

Mit der freihändigen Vergabe der Planerleistungen an IM Maggia kann die Umfahrungsstrasse bereits per Ende 2022 erstellt werden. Mit einem offenen Verfahren gemäss Beschaffungshandbuch wäre die Erstellung erst Mitte 2023 möglich. Angesichts der exponentiell fortschreitenden Zustandsverschlechterung der Furabrücke reduziert diese Beschleunigung von 6 Monaten das Risiko einer vollständigen Sperrung der Furabrücke und somit der Abschottung der Gemeinde Gondo beziehungsweise kompletten Sperrung der Simplonpassstrasse als internationale Strassenverbindung wesentlich.

Die Beschaffung der notwendigen Planerleistungen für den Ersatzneubau der Brücke weist keine so hohe Dringlichkeit auf, da ab Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse ein Verkehrsdurchgang möglich ist. Diese Beschaffung kann zudem parallel zur Projektierung und Realisierung der Umfahrungsstrasse erfolgen, und zwar im offenen Verfahren gemäss Ziffer 12.1 des Beschaffungshandbuchs.

Aus den oben genannten Gründen wird beantragt, die Planerleistungen für die temporäre Umfahrungsstrasse der Phasen Projektierung, Beschaffung, Bauleistung und Realisierung inkl. Bauleitung freihändig unabhängig vom Schwellenwert zu beschaffen. Diese freihändige Beschaffung stützt sich auf dem Art. 21 lit. d BöB, wobei die gestellten Bedingungen wie folgt erfüllt sind:
• Unvorhersehbares Ereignis: erst mit der zwischen März und Juni 2021 erfolgten Bauwerksuntersuchunen (inkl. Materialproben und statischen Nachrechnungen) konnte durch PM Süd der sofortige Handlungsbedarf erkannt werden. Die aktuelle Situation hat eine 24/7 durchgehend alternierende Verkehrsführung zur Folge, was auf dem Netz des ASTRA äussert selten vorkommt. Durch die exponentiell fortschreitende Zustandsverschlechterung der Furabrücke muss mit einer vollständigen Sperrung der Brücke und somit mit der kompletten Sperrung der internationalen Strassenverbindung über den Simplonpass sowie die der Abschottung der Gemeinde Gondo gerechnet werden.
• Dringlichkeit: auch unter Anwendung der verkürzten Fristen gemäss Art. 46 BöB wären die Planerleistungen mit ca. 6 Monaten Verzögerung zu beschaffen, was die Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse ebenfalls um ca. 6 Monaten nach hinten verschiebt. Eine Fristreduktion für die Eingabe der Angebote von 40 auf 25 Tage gemäss Art. 47 Abs. 1 hat nämlich wenig Einfluss auf den Zeitbedarf für die Beschaffung insgesamt.

Ein entsprechendes Angebot wurde bei IM Maggia eingeholt. Die Angebotssumme beträgt CHF 352'150.00 exkl. MwSt. für die Planerleistungen bis und mit Inbetriebnahme, welche auch Geologie- und Umweltbaubegleitleistungen enthalten. Da der Auftragswert im Staatsvertragsbereich liegt, ist die freihändige Vergaben gemäss Art. 48 al. 1 BöB in Simap zu publizieren. Es besteht eine Rechtsmittelbelehrung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

IM Maggia Engineering SA, Locarno
CHF 379,266

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

22.03.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch