Zuschlag 1253201: N09.72 Simplon Süd EP Gabi, PV-Mandat für Umfahrung-Notbrücke
Publiziert am: 28. März 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB Mit der freihändigen Vergabe der Planerleistungen an IM Maggia kann die Umfahrungsstrasse bereits per Ende 2022 erstellt werden. Mit einem offenen Verfahren gemäss Beschaffungshandbuch wäre die Erstellung erst Mitte 2023 möglich. Angesichts der exponentiell fortschreitenden Zustandsverschlechterung der Furabrücke reduziert diese Beschleunigung von 6 Monaten das Risiko einer vollständigen Sperrung der Furabrücke und somit der Abschottung der Gemeinde Gondo beziehungsweise kompletten Sperrung der Simplonpassstrasse als internationale Strassenverbindung wesentlich. Die Beschaffung der notwendigen Planerleistungen für den Ersatzneubau der Brücke weist keine so hohe Dringlichkeit auf, da ab Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse ein Verkehrsdurchgang möglich ist. Diese Beschaffung kann zudem parallel zur Projektierung und Realisierung der Umfahrungsstrasse erfolgen, und zwar im offenen Verfahren gemäss Ziffer 12.1 des Beschaffungshandbuchs. Aus den oben genannten Gründen wird beantragt, die Planerleistungen für die temporäre Umfahrungsstrasse der Phasen Projektierung, Beschaffung, Bauleistung und Realisierung inkl. Bauleitung freihändig unabhängig vom Schwellenwert zu beschaffen. Diese freihändige Beschaffung stützt sich auf dem Art. 21 lit. d BöB, wobei die gestellten Bedingungen wie folgt erfüllt sind: Ein entsprechendes Angebot wurde bei IM Maggia eingeholt. Die Angebotssumme beträgt CHF 352'150.00 exkl. MwSt. für die Planerleistungen bis und mit Inbetriebnahme, welche auch Geologie- und Umweltbaubegleitleistungen enthalten. Da der Auftragswert im Staatsvertragsbereich liegt, ist die freihändige Vergaben gemäss Art. 48 al. 1 BöB in Simap zu publizieren. Es besteht eine Rechtsmittelbelehrung.
Die Ausschreibung der für die Erstellung der Umfahrungsstrasse notwendigen Planerleistungen im offenen Verfahren gemäss Schwellenwerten würde den Start der sich auf dem kritischen Pfad befindenden Aktivität «Projektierung Umfahrungsstrasse» um ca. 6 Monate verzögern - die Durchführung der im Beschaffungshandbuch (9. Auflage) definierten Schritte gemäss Ziffer 12.1 benötigen für ein offenes Verfahren mindestens 4 Monate (vgl. dazu Ziffer 17.3), die Erstellung des zu publizierenden Pflichtenhefts benötigt 1 bis 2 Monate.
• Unvorhersehbares Ereignis: erst mit der zwischen März und Juni 2021 erfolgten Bauwerksuntersuchunen (inkl. Materialproben und statischen Nachrechnungen) konnte durch PM Süd der sofortige Handlungsbedarf erkannt werden. Die aktuelle Situation hat eine 24/7 durchgehend alternierende Verkehrsführung zur Folge, was auf dem Netz des ASTRA äussert selten vorkommt. Durch die exponentiell fortschreitende Zustandsverschlechterung der Furabrücke muss mit einer vollständigen Sperrung der Brücke und somit mit der kompletten Sperrung der internationalen Strassenverbindung über den Simplonpass sowie die der Abschottung der Gemeinde Gondo gerechnet werden.
• Dringlichkeit: auch unter Anwendung der verkürzten Fristen gemäss Art. 46 BöB wären die Planerleistungen mit ca. 6 Monaten Verzögerung zu beschaffen, was die Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse ebenfalls um ca. 6 Monaten nach hinten verschiebt. Eine Fristreduktion für die Eingabe der Angebote von 40 auf 25 Tage gemäss Art. 47 Abs. 1 hat nämlich wenig Einfluss auf den Zeitbedarf für die Beschaffung insgesamt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.03.2022
-
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
-
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...